Um günstige Wege zu den angeschlossenen Räumen zu haben, wird in der Praxis bei der Planung einer Fußbodenheizung ein strategisch günstiger Raum für den Verteiler vorgesehen. Oft ist dieser Aufstellraum der Flur oder ein Abstellraum. Von diesem zentralen Ort ausgehend verlaufen dann die Zuleitungen der Fußbodenheizung zu den eigentlich zu beheizenden Wohnräumen.
Betrachtet man beispielsweise einen Abstellraum mit geringer Grundfläche von wenigen Quadratmetern, wird ein besonderes Problem offensichtlich: Obwohl sich niemand in diesem Abstellraum aufhält, wird dieser intensiv vom Heizwasser der Fußbodenheizung durchströmt. Der Abstellraum darf eigentlich kühl bleiben, wird aber aufgrund der Wärmeversorgung der umliegenden Wohnräume gewissermaßen mit der Abwärme der Zuleitungen erwärmt. Ein solcher Raum erreicht dann sehr schnell hohe Raumtemperaturen von 25 °C und mehr, wenn die dort verlaufenden Rohre ungedämmt verlaufen.
Die Dämmung dieser Rohrleitungen stellt aber eine bauliche Herausforderung dar, denn der Fußbodenaufbau ist begrenzt. Die Dicke des Estrichs nimmt nun mal nicht jede Dämmstärke auf. Dieses Hitzeproblem stellt sich daher im Zusammenhang mit dem Bau von Fußbodenheizungen häufig und sollte professionell gelöst werden.
Was sagen die Verordnungen?
Räume, in denen Heizkreisverteiler für Fußbodenheizungen installiert sind, und Räume, die von einer Vielzahl von Zuleitungen von Heizkreisen für andere Räume durchlaufen werden, müssen vor Überhitzung durch unkontrollierte Wärmeabgabe geschützt werden. Diese Zuleitungen lassen sich nicht durch die Einzelraumregelung des durchlaufenen Raums regeln. Die Regelbarkeit der Raumtemperatur dieser Räume muss gemäß EnEV 2014 § 14 Absatz 2 sichergestellt sein.
Demnach unterliegen Räume mit mehr als sechs Quadratmetern Nutzfläche der Einzelraumregelungspflicht. Bereits bei der Planung von Flächenheizungen ist daher die abgegebene Heizleistung durchlaufender Zuleitungen an den Durchgangsraum zu berücksichtigen. Zudem ist zu prüfen, ob der durchlaufene Raum noch regelbar ist. Im Sinne des Nutzerkomforts sind auch Räume, die kleiner als sechs Quadratmeter sind, vor Überhitzung oder zu hohen Oberflächentemperaturen zu schützen.
Systemlösungen von Roth
Roth als Hersteller von Komplettsystemen bietet Lösungsansätze, die sich baustellentauglich umsetzen lassen. Dabei werden Zuleitungen für die Heizkreise anderer Räume in einer Ausgleichsschicht oder in der Zusatzdämmung eingebettet. Dafür hat Roth beispielsweise eine asymmetrische Dämmhülse mit Trittschalldämmeigenschaften im Programm, in die der SHK-Handwerker das Rohr einbringt. Auf dem fertigen Unterbau kann dann die Installation des regelbaren Heizkreises für den Durchgangsraum erfolgen.
Bei Bodenaufbaukonstruktionen ohne Ausgleichsschicht oder Zusatzdämmung können durchlaufende Zuleitungen in den relevanten Teilstrecken mit einem Schutzrohr oder einem dünnen Dämmschlauch versehen werden. Die Befestigung auf der Systemdämmung kann dann mit der Tacker-Verlegetechnik erfolgen. Diese Bodenaufbaukonstruktionen ermöglichen eine einheitliche Konstruktionshöhe der Fußbodenheizung auf der gesamten Etage. ■
§ 14 der Enev zu Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
Heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen beim Einbau in Gebäude mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet werden; von dieser Pflicht ausgenommen sind Fußbodenheizungen in Räumen mit weniger als sechs Quadratmetern Nutzfläche (…).