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Gebäudeenergiegesetz

Entscheidungsbaum: Wege zur neuen Heizung mit 65 % EE

Inhalt
Wege zur neuen Heizung mit 65 % erneuerbaren Energien im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes. 

Umweltbundesamt

Wege zur neuen Heizung mit 65 % erneuerbaren Energien im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes. 

Eine UBA-Infografik des Umweltbundesamts ordnet die seit 2024 geltenden Regelungen im Gebäudeenergiegesetz für den Einbau einer neuen Heizung zu einem Entscheidungsbaum.

Eine Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen, verlangt allen Beteiligten von der Entscheidungsfindung über die Planung bis zur Installation einiges ab. Der Weg zur neuen Heizung mit erneuerbaren Energien ist jedoch machbar und lohnt sich, besonders bei einer Inanspruchnahme von Fördermitteln. Dies zeigen zahlreiche Studien und, dass unter den vielen denkbaren Optionen für typische Situationen Heizungs-Wärmepumpen am vielversprechendsten sind.

Eine vom Umweltbundeamt veröffentlichte Infografik gibt eine erste Orientierung auf diesem Weg.

Denn es gibt auch Fallstricke und Anforderungen, die erst zeitversetzt zu erfüllen sind oder erst nach dem Eintreten einer bestimmten Bedingung nachträglich gelten oder einen (vermeintlichen) Vorteil einräumen.

EE-Hochlauf und steigende CO2-Preise

Die Übergangsfristen für neue Heizungen in Bestandsgebäuden enden zwar erst spät, in Großstädten ab Mitte 2026 und in den kleineren Städten und Gemeinden ab Mitte 2028. Dennoch müssen von nun an installierte Gas- und Öl-Heizungen künftig Brennstoffe mit anteilig immer mehr erneuerbaren Energien nutzen („EE-Hochlauf“), deren Marktverfügbarkeit und Preise nicht vorhersehbar sind.

Zudem wird die CO2-Bepreisungen auf einem Preisniveau von 160…320 Euro/t im Jahr 2030 Erdgas um 3…6 Ct/kWh und Heizöl um 4,8 … 9,5 Ct/kWh teurer machen (jeweils bezogen auf den Heizwert). Somit besteht für alle, die jetzt noch eine Öl- oder Gasheizung einbauen, gegenüber Wärmepumpen ein erhebliches Kostenrisiko. Da spätestens ab dem 1. Januar 2045 keine Heizung mehr fossile Brennstoffe nutzen darf, sollte der Umstieg rechtzeitig vorbereitet werden – denn eine Heizungshavarie ist ein denkbar ungünstiger Anlass, der die Entscheidungsfreiheit eventuell stark einschränkt und langfristig hohe Betriebskosten verursacht. ■
Quelle: Umweltbundesamt / jv

Arbeitshilfe zum Gebäudeenergiegesetz: Whitepaper zum GEG 2024

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