Anschlussleitungen an Sanitärobjekten
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Wenn mal ein Stück Abfluss verlegt werden muss, um Waschtisch, Badewanne oder WC anzuschließen, braucht man dafür keine Zeichnung. Allerdings muss man gewisse Grenzen kennen und einhalten, damit später alles gut (ab-)läuft.
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Neben der Auswahl der richtigen Nennweite spielt die Länge einer Einzelanschlussleitung eine wichtige Rolle. Soll die Leitung größere Höhenunterschiede überbrücken, ist auch zu prüfen, ob das nicht zuviel des Guten ist. Schließlich ist auch noch das Gefälle von Bedeutung, mit dem die Leitung montiert wird.
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Nicht übertreiben
In Sachen des Leitungsgefälles gibt es in der Normung nur Mindestangaben. Ein Maximalgefälle für Einzelanschlussleitungen ist nicht festgelegt. Theoretisch könnte man also die Einzelanschlussleitung eines Waschtisches diagonal auf die Wand montieren. Da hier Grauwasser abfließt, werden damit keine nennenswerten Feststoffe transportiert, die eine Schwimmtiefe im Rohr benötigen. Das ist bei einem WC natürlich anders. Fäkalien und Papier brauchen hier immer „eine handbreit Wasser unterm Kiel“ um abfließen zu können. Der tief liegende Anschluss dieses Sanitärobjektes lässt im Normalfall aber auch keinen Platz für brutale Sturzgefälle. Allerdings sollte man sich auch bei hoch entwässernden Sanitärobjekten nicht auf diagonal geführte Einzelanschlussleitungen einlassen. Angesichts von Seifestücken, Creme-Resten und Haaren, die auch vom Waschtisch aus auf die Reise gehen, ist ein wenig Schwimmtiefe nicht verkehrt. Mehr als 5 cm Gefälle auf einem Meter sollte auch diese Leitung nicht haben.
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Immer schön passend
In welcher Nennweite eine Einzelanschlussleitung auszulegen ist, hängt davon ab, welche Art von Sanitärobjekt an dieser angeschlossen werden soll. Ein Waschbecken mit einer Ablaufleistung von 0,5 l/s kommt logischerweise mit einer kleineren Nennweite aus als eine Badewanne, die 0,8 Liter in der Sekunde abfließen lässt. Die Nennweiten sind daher den jeweiligen Sanitärobjekten zugeordnet (Bild 2). Sind die Einzelanschlussleitungen unbelüftet ausgeführt (was in der Regel ja der Fall ist), sind die Leitungen auf eine Länge von 4 m begrenzt. Als Länge gilt dabei die Fließstrecke des Wassers. Die Höhendifferenz (Distanz zwischen Anschluss des Geruchverschlusses und Anschluss an die Fallleitung) darf dabei nicht mehr als 1 m betragen. Hinzu kommt, dass maximal drei 90°-Richtungsänderungen eingebaut werden dürfen - den Shipon-Anschlussbogen nicht mitgezählt. Als Richtungsänderungen im Sinne der Einschränkung gelten allerdings nur solche, die jeweils mit nur einem Bogen ausgeführt werden. Löst man das Ganze durch Einsatz von jeweils zwei 45°-Bögen, werden diese „Kursänderungen“ nicht mitgezählt.
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Wird die Anschlussleitung belüftet, darf diese bis zu 10 m lang sein und Höhendifferenzen von bis zu 3 m überbrücken. Der Unterdruck, den das abfließende Wasser auf dem längeren Weg durch die Leitung erzeugt, wird ja dank der Belüftung sofort abgebaut und belästigt das Sperrwasser im Geruchverschluss nicht. Und exakt darauf kommt es an. Denn wenn die Installation fertig ist, soll ja schließlich nichts gluckern und nichts stinken.