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Meldungen aus der SHK-Szene

Wärmepumpen knacken 1-Millionen-Marke

Erneuerbare Energien auf dem Vormarsch im Wärmemarkt

Auf Basis der Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks haben ZIV und BDH die Bestandszahlen der zentralen Wärmeerzeuger im Jahr 2017 vorgelegt. Erstmals überstieg die Zahl der installierten Wärmepumpen in Deutschland 1 Mio. Stück. Auch wenn Wärmepumpen damit auf nur 5 % des knapp 21 Mio. tragenden Gesamtbestands zentraler Wärmeerzeuger kamen, so erfreut das überproportionale Wachstum in 2017 mit einem Plus von 17 % an neuen Wärmepumpen.

„Wärmepumpen nutzen einen hohen Anteil an erneuerbaren Energien für die Wärmeerzeugung im Gebäude und leisten damit einen zentralen, wichtigen Beitrag für die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt“, so Manfred Greis, Präsident des BDH. „Drei Jahre in Folge wächst der Absatz von Wärmepumpen nunmehr überproportional. Mit 1 Mio. Stück im Bestand sehen wir den Marktdurchbruch dieser Effizienztechnologie gegeben.“

Mit 7,5 Mio. Stück übersteigt der veraltete Bestand an Gaskesseln immer noch bei weitem den Bestand an den effizienten Gas-Brennwertkesseln von 5,8 Mio. Stück. Noch gravierender ist die nach wie vor viel zu hohe Diskrepanz zwischen veralteten Öl-Heizwertkesseln mit 5 Mio. Stück vs. nur 0,7 Mio. effizienten Öl-Brennwertkesseln. „13,5 Mio. der ca. 21 Mio. Heizkessel in Deutschland sind nach wie vor veraltet und entsprechen nicht dem Stand der Technik“, so Oswald Wilhelm, Präsident des ZIV. „Der Modernisierungsmarkt stagniert. Damit können die enormen CO2-Minderungspotenziale im Gebäudebestand nicht schnell genug gehoben werden.“

ZIV und BDH fordern die Politik dazu auf, die energetische Modernisierung des veralteten Heizungsanlagenbestands anzureizen. „Es gibt genug privates Kapital für die energetische Sanierung, allerdings muss dieses durch entsprechende staatliche Anreize mobilisiert werden“, so Andreas Lücke, Hauptgeschäftsführer des BDH. Als kontraproduktiv würde sich das in einigen politischen Kreisen angedachte Auslaufen der Förderung der preisgünstigen und hocheffizienten Brennwerttechnik erweisen. „Solche Signale zu setzen, blockiert die energetische Modernisierung. Die ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung rücken damit in immer weitere Ferne“, ergänzt Lücke.


Richtlinie VDI 3803 Blatt 1 hilft Bauherren und Architekten bei der Planung und Ausführung

Anforderungen an zentrale RLT-Anlagen auf einen Blick

Die Anforderungen an zentrale raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) und Geräte haben sich in den letzten Jahren verschärft. Zu den rein funktionalen Anforderungen sind dabei neben Aspekten der Hygiene auch energetische Fragen in den Mittelpunkt gerückt. Ziel der Überarbeitung der Richtlinie VDI 3803 ist ein effizientes Errichten sowie ein energiesparendes und hygienisch einwandfreies Betreiben der raumlufttechnischen Anlagen zu realisieren.

Bild: VDI
Bild: VDI

Die Richtlinie VDI 3803 Blatt 1 formuliert grundsätzliche Anforderungen an alle zentralen RLT-Anlagen, die hauptsächlich der Luftzufuhr für Personen dienen. Dabei müssen die Komponenten, wie beispielsweise Induktionsgeräte, Nacherhitzer, Brandschutzklappen oder Luftdurchlässe über ein Luftleitungsnetz mit einem zentralen RLT-Gerät verbunden sein.

Das Ziel aller Beteiligten muss sein, eine RLT-Anlage optimal zu planen und auszuführen. Das gelingt am besten, wenn sich Nutzer, Bauherren, Architekten und Fachplaner frühzeitig abstimmen und die Aufgaben für die Planung so detailliert wie möglich festlegen. Dabei hilft eine Checkliste der Nutzeranforderungen, die sich im Anhang der Richtlinie befindet.

Herausgeber der Richtlinie VDI 3803 Blatt 1 „Raumlufttechnik - Bauliche und technische Anforderungen - Zentrale raumlufttechnische Anlagen (VDI-Lüftungsregeln)“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik. Die Richtlinie ist im August 2018 als Entwurf erschienen und kann ab sofort zum Preis von EUR 111,30 beim Beuth Verlag in Berlin (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (tga@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 31.01.2019. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

 
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