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Wir "Regeln" das schon

Jeder Raum benötigt entsprechend seiner Nutzung und den Wünschen der Bewohner eine andere Temperatur, das Bad ca. 22-24 °C, das Wohnzimmer ca. 20-22 °C und das Schlafzimmer meistens nur ca. 15-18 °C. Daher ist außer der zentralen Regelung der Vorlauftemperatur auch eine automatische Regelung der Raumlufttemperatur in den einzelnen Räumen notwendig.
Hierzu werden Thermostatventile an den Heizkörpern eingesetzt. Sie ändern je nach Bedarf die Wärmeabgabe der Heizkörper durch Veränderung des Heizwasserdurchflusses. Dadurch können Thermostatventile auch Fremdwärme wie die Sonneneinstrahlung, die Wärmeabgabe von Beleuchtung, Fernseher, anwesenden Personen usw. berücksichtigen. Eine Überheizung der Räume wird weitgehend verhindert, da die Wärmeabgabe der Heizkörper dem tatsächlichen, augenblicklich vorhandenen Wärmebedarf des Raumes angepasst wird.

Das Thermostatventil misst laufend die Raumlufttemperatur und regelt danach den Heizwasserdurchfluss automatisch, so dass die eingestellte Temperatur gehalten wird. In der Abbildung ist der Aufbau eines Thermostatventils dargestellt.
Der Temperaturfühler besteht aus einem mit Gas oder Wachs gefüllten Dehnstoffelement. Steigt die Raumlufttemperatur an, so dehnt sich dieses Element aus, der Ventilstift wird dadurch auf die Ventilspindel gedrückt. Das Ventil schließt langsam und verringert so den Heizwasserdurchfluss. Der Heizkörper gibt nun weniger Wärme ab. Sinkt die Temperatur im Raum ab, so zieht sich das Dehnstoffelement etwas zusammen, die Rückstellfeder öffnet das Ventil dadurch etwas mehr. Der Heizwasserdurchfluss wird vergrößert, und der Heizkörper gibt nun wieder mehr Wärme ab.
Die gewünschte Raumlufttemperatur wird durch Drehen des Einstellkopfes gewählt.

Da Heizkörper-Thermostatventile Energie einsparen, ist durch die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) schon seit dem Jahr 2001 vorgeschrieben, dass alle bestehenden Zentralheizungen mit „Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur“ ausgestattet sein müssen.
Wenn solche Geräte noch nicht vorhanden sind, muss der Gebäudeeigentümer diese nachrüsten lassen.

EnEV2009-Link

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