Hierzulande gilt die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“ (Paragraf 2 Absatz 3a, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf das Fahrzeug laut ARAG Experten nur gefahren werden, wenn es mit geeigneten Reifen ausgerüstet ist. Als wintertauglich gelten dabei laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) grundsätzlich nur solche Reifen, die das Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, aufweisen. Wer die Vorgaben ignoriert, muss seit Inkrafttreten der Winterreifenverordnung in 2006 mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch der Halter des Wagens wird mit 75 Euro zur Kasse gebeten; er bekommt ebenfalls einen Punkt im Fahreignungsregister. Kommt es aufgrund falscher Bereifung zu einem Unfall, riskiert man unter Umständen den Versicherungsschutz.
Abo-Inhalt
Winterreifenpflicht in Deutschland
Von O bis O
Jetzt weiterlesen und profitieren.
+ SBZM E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
+ Themenhefte
+ Exklusive Webinare von SBZ zum Vorzugspreis