Zwei Umweltaspekte im Rechtsstreit, so kann man die Klage wohl zusammenfassen: Ein Hausbesitzer, der auf dem Dach eine Solaranlage errichten wollte, hatte den Rückschnitt zweier Platanen beantragt. Sie standen laut ARAG Experten auf öffentlichem Grund und beeinträchtigten den Stromgewinn, weil sie die Anlage verschatteten. Doch die Behörde lehnte ab. Und auch die anschließende Klage vor Gericht blieb für den Grundstückseigentümer erfolglos. Denn obwohl bei einer Solaranlage hinsichtlich des Ausbaus der erneuerbaren Energien von öffentlichem Interesse auszugehen ist, gibt es gleichrangige Aspekte, die dem entgegenstehen. Hier war es der Baumschutz, dem Vorrang vor dem Klimaschutz eingeräumt wurde. Die Richter entschieden daher gegen den Rückschnitt und wiesen die Klage ab: Nur Gründe des Allgemeinwohls können eine Aufhebung des Baumschutzes erfordern. Diese waren mit der privaten Solaranlage nicht gegeben (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az.: 9 K 7173/22).
Wer rettet Klima?
Baum oder Solaranlage?
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