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Wer darf Gasleitungen kontrollieren?

Zum Hintergrund dieser Frage möchte ich erst einmal in die TRGI 2008 schauen. Denn dort steht drin wer darf und wer nicht. Eigentlich steht dort nur geschrieben wer kontrollieren darf, wer nicht kontrollieren darf ergibt sich von selbst.

Die Technischen Regeln für die Gasinstalla­tion (TRGI 2008) führen dazu im Abschnitt 13.2 aus:

Hausanschluss, Hauptabsperreinrichtung, Gas-Druckregler und Gaszähler sind Anlagen des Netzbetreibers und fallen somit in dessen Verantwortungsbereich. Dagegen sind Leitungsanlagen, Gasgeräte, Verbrennungsluftversorgung und die Abgasanlage im Besitz des Anlagenbetreibers. In der Regel ist das der Hauseigentümer und somit ist dieser für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Im Anhang 5c der TRGI findet man eine komplette Übersicht darüber, was der Anlagenbetreiber für Maßnahmen ergreifen muss, damit seine Anlagenteile auch in einem ordnungsgemäßen Zustand verbleiben.

Diese Übersicht unterscheidet zwischen Sichtkontrolle, Inspektion sowie Wartung und Instandhaltung. Grundsätzlich gilt: Inspektionen – darunter fällt z.B. eine Dichtheitsprüfung – und Instandhaltungen der Kundenanlage dürfen ausschließlich von konzessionierten SHK-Fachbetrieben durchgeführt werden. Sichtkontrollen, die in der Regel jährlich durchgeführt werden sollen, kann der Anlagenbetreiber, also der Hauseigentümer, selber durchführen und somit Rohrleitungen einschließlich der Verbindungen, Befestigungen, Absperrungen, Abgasanlage, Verbrennungsluftöffnungen oder Kondensableitungen im Auge behalten. Nicht jeder Hauseigentümer wird dies tun wollen. Folgende Dienstleister sind laut TRGI im Stande, diese Aufgaben übernehmen zu können:

  • konzessionierte SHK-Fachbetriebe
  • Bezirksschornsteinfeger
  • Netzbetreiber sowie
  • Messstellenbetreiber

In verschiedenen Regionen Deutschlands haben Schornsteinfeger dies zum Anlass genommen, auf Anlagenbetreiber zuzugehen. Sie bieten im Rahmen einer jährlichen Hausschau Sichtkontrollen an. Statt darauf zu warten, dass sie von Eigentümern angesprochen werden, agieren die Vertreter der schwarzen Zunft mit einer neuen alten Dienstleistung und greifen den "Gas-ganz-Sicher" Check auf.

Eventuell haben sich die Schornis mit einem elektronischen Gas-Spürgerät bewaffnet. Dabei müssen sie es allerdings bei einer Sichtkontrolle belassen. Die Instandsetzung muss von einem konzessionierten SHK-Fachbetrieb ausgeführt werden. Da stellt sich bei mir die Frage, worauf haben wir eigentlich gewartet? Schließlich sind wir doch auch jährlich "Vor-Ort" und könnten im Zuge einer Gerätewartung mal eben selbst nachschauen gehen und dies sogar als kostenlosen Service anbieten.

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