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Im gewerblichen Umfeld müssen Unternehmen ab dem Jahreswechsel 2024/2025 grundsätzlich elektronische Rechnungen empfangen, ab dem 1. Januar 2027 auch erstellen und versenden können. Für kleine Unternehmen greifen die Vorschriften zur Ausstellung von E-Rechnungen spätestens ab 2028. Mario Schnurr, Diplom-Betriebswirt (BA) und Steuerberater bei Schultze & Braun, erläutert wichtige Punkte rund um die E-Rechnung auf: https://www.schultze-braun.de/news/e-rechnung-was-unternehmen-zum-start-2025-wissen-und-beachten-sollten oder mit dem QR-Code laden.