Allgemeines
Das Kältemittel ist die Kernkomponente einer Klimaanlage und in einer Wärmepumpenanlage. Der in der Anlage umlaufende Stoff wird bei seiner Zirkulation im Gerät verdampft, verdichtet und verflüssigt. Dieser Kreislauf der Aggregatzustände des Kältemittels, durch den Wärme entzogen bzw. abgegeben wird, bildet die physikalische Grundlage für die Funktion der Klimaanlage / Wärmepumpe.
Auf Grund ihres besonderen Einsatzbereiches müssen Kältemittel über eine Reihe besonderer technischer und chemischer Eigenschaften verfügen. Hierzu gehören z. B. ein geringes Dampfvolumen, ein tiefliegender Verflüssigungsdruck und chemische Stabilität. Hinzu kommen besondere sicherheitstechnische Anforderungen wie Unbrennbarkeit und Ungiftigkeit.
Stoffe, die alle diese Eigenschaften erfüllen, sind die so genannten halogenierten Kohlenwasserstoffe. In der Kältetechnik sind folgende Stoffe einsetzbar:
- Fluorchlorkohlenwasserstoffe
(FCKW)
- teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe
(H-FCKW)
- teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe
(H-FKW)
sowie halogenfreie Verbindungen und Kältemittelgemische Auf Grund des großen Umweltschädigungspotenzials von FCKW und artverwandten Stoffen werden in heutigen Klimaanlagen moderne,
chlorfreie 2- oder 3- Stoffgemische benutzt. Beispiel für ein Kältemittel welches in einer Klimaanlage verwendet wird.
R 410 A besteht aus:
- 50% R 32 Difluormethan
(CH2F2)
- 50% R 125 Pentafluorethan
(CHF2-CF3)
Die Inbetriebnahme einer Klimaanlage darf nur von Fachpersonal mit der erforderlichen Sachkunde bzw. der erforderlichen technischen Ausrüstung vorgenommen werden.
Fachkenntnisse
- Zertifizierung nach der Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung (ChemKlimaschutzV)
- Vorschriften zur Arbeitssicherheit gem. BGV D 4.
- Sonstige relevante Vorschriften bezügl. Arbeitssicherheit.
- Grundlagen der Klimatechnik.
- Aufbau und Funktion von Klimageräten.
- Austausch von Kältemitteln.
- Entsorgung und Transport.
Technische Ausrüstung
- Werkzeuge für Druckmessung,Evakuierung, Lecksuche und Wiederbefüllung.
Versicherungsschutz
- Unfälle mit Kältemitteln über die Betriebshaftpflichtversicherung absichern.
Hohe Umweltrelevanz
Der Umgang mit dem Kältemittel muss äußerst sorgfältig und verantwortungsvoll geschehen. Durch den Einsatz moderner Kältemittel ist das Schädigungspotenzial für die Umwelt deutlich gesunken, weil durch den Verzicht auf FCKW die Gefährdung der Ozonschicht deutlich abgenommen hat. Allerdings tragen auch die heute eingesetzten Kältemittel nach wie vor stark zur Erhöhung des Treibhauseffektes bei, wenn sie in die Atmosphäre gelangen. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit diesen Stoffen ist daher nicht nur fachlich geboten, sondern aus Gründen eines aktiven Umweltschutzes und Erhalt unseres Lebensraumes für spätere Generationen unabdingbar.
Die Chemikalien-Klimaschutz- Verordnung (ChemKlimaschutzV)
Seit dem 01.08.2008 gilt in Deutschland die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), die Regelungen zur Verhinderung oder Minimierung des Eintrages von klimaschädlichen, fluorierten Treibhausgasen enthält. Diese Verordnung legt Anforderungen an das Fachpersonal und deren Qualifizierung fest.
Mit Inkrafttreten der ChemKlimaschutzV wurde die bisherige Sachkunderegelung, die häufig als “kleiner Kälteschein” bezeichnet wurde, durch eine neue, vom Gesetzgeber auch inhaltlich beschriebene Zertifizierung ersetzt. Vier Zertifizierungskategorien in Abhängigkeit von der gewünschten Tätigkeit:
Kategorie I
Jegliche Tätigkeit an Anlagen jeglicher Größe
Kategorie II
Dichtheitskontrolle ohne Eingriff in Kältemittelkreislauf an allen Anlagen sowie mit Eingriff plus Kältemittelrückgewinnung, Installation, Service oder Wartung an Anlagen mit weniger als 3 kg Kältemittelinhalt (bis 6 kg bei hermetisch geschlossenen Systemen)
Kategorie III
Rückgewinnung von Kältemitteln aus Anlagen mit weniger als 3 kg Kältemittel (bis 6 kg bei hermetisch geschlossenen Systemen)
Kategorie IV
Dichtheitskontrolle an allen Anlagen (ohne Eingriff in Kältemittelkreislauf)