Noch nie hat es sich aus wirtschaftlichen Gründen mehr gelohnt, Erneuerbare Energien zu nutzen. Dennoch verbrennen wir in Deutschland größtenteils fossile Energieträger, die nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen und zusätzlich die Umwelt belasten. Dabei ist das ökologische und ökonomische Potenzial Erneuerbarer Energien gerade im Wärmebereich besonders groß. Auch die Bundesregierung hat reagiert und das EEWärmeGesetz beschlossen, das nun seit dem 01.01.2009 Gültigkeit besitzt
Das EEWärmeGesetz regelt die Nutzungspflicht erneuerbarer Energien im Neubau. Im Altbau dagegen soll das auf 500 Millionen Euro aufgestockte Marktanreizprogramm die Eigentümer von Gebäuden zum Einsatz erneuerbarer Energien motivieren. Ziel ist, dass spätestens im Jahr 2020 14% der Wärme in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen.
Das EEWärmeGesetz schreibt vor, dass Wohn- und Nichtwohngebäude, deren Bauantrag nach dem 1. Januar 2009 eingereicht wurde, einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen (Pflichtanteile siehe Fußnote). Diese Nutzungspflicht trifft alle: Private Haushalte, Wirtschaft und Staat. Alternativ können auch andere klimaschonende Maßnahmen wie verstärkte Dämmung, Nutzung von Fernwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung die Nutzungspflicht ersetzen. Damit unterstützt das Gesetz die Schonung fossiler Ressourcen, mindert die Abhängigkeit von Energieimporten und fördert Technologien zur Erzeugung von Wärme aus Erneuerbaren Energien.
Als erneuerbare und damit unerschöpfliche Energiequelle erkennt der Staat Biomasse und alle Formen der solaren Energie an: solare Strahlungsenergie, Geothermie und Umweltwärme. Erneuerbare Energien sind als Energiequellen definiert, die bereits Wärme oder Energie speichern, wie beispielsweise die Erde oder die Umgebungsluft, deren Wärmeenergie direkt genutzt werden kann. Andere Energieträger, wie Biomasse, Holz oder Pellets, müssen verbrannt werden, um Wärme abgeben zu können. Geothermie und Umweltwärme bieten den zusätzlichen Vorteil, dass sie vollständig an allen Tagen ausschöpfbar sind und nicht wie klassische Solarenergie nur an den Tagen Energie abgeben, an denen die Sonne scheint. Wärmepumpen können immer, auch an Tagen, an denen die Sonne nicht scheint und somit auch in der Nacht, die in der Umgebungsluft gespeicherte Wärmeenergie nutzen. Somit sind Geothermie und Umweltenergie sogar eine noch bessere Solarenergie.
Die Überlegenheit der Wärmepumpen als ökologischer Energieerzeuger unterstreicht auch das Ministerium für Umwelt in der Begründung zum EEWärmegesetz: „Die Nutzung einer Wärmepumpe rechnet sich nach den zu Grunde gelegten Parametern. Trotz der hohen Investitionskosten besteht hier das größte Einsparpotenzial.“
Info:
Der Pflicht-Anteil der Wärmeenergiedeckung beträgt bei solarer Strahlungsenergie 15%, dies gilt als erfüllt, wenn 0,04 qm Kollektorfläche pro 1 qm Nutzfläche genutzt werden. Zusätzlich müssen die Solarkollektoren das Siegel Solar Keymark ausweisen. Die Nutzungspflicht von Biogas liegt bei mindestens 30% verbunden mit dem Einsatz in Kraft-Wärme-Kopplungen. In allen anderen Fällen liegt der Pflicht-Anteil bei 50%. Bei Geothermie und Umweltwärme, die beide mit Hilfe von Wärmepumpen gefördert werden, müssen Zähler vorhanden sein und es gelten bestimmte Jahresarbeitszahlen als Effizienzkriterium, wie beispielsweise für Luft/Wasser-Wärmepumpen inklusive Warmwasseraufbereitung die Jahresarbeitszahl 3,3.