Inhalt
Glatteis stellt die Verkehrsteilnehmer zurzeit vor große Herausforderungen. Gut zu wissen, dass bei Verletzungen durch einen Unfall die gesetzliche Unfallversicherung greift, wenn sich der Unfall auf dem Weg zur Arbeit, Schule, Hochschule oder zur Kindertageseinrichtung ereignet. Der Versicherungsschutz besteht auf dem Hin- und Heimweg und ist unabhängig vom Verkehrsmittel.
Zuständig ist die jeweilige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers bzw. der Bildungs- oder Tageseinrichtung. Dazu muss der Wegeunfall möglichst schnell dem Arbeitgeber bzw. der entsprechenden Einrichtung gemeldet werden. Dort wird dann eine Unfallanzeige erstellt.