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Update: Brennwert

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Bei Brennstoffen unterscheidet man generell zwischen dem Brennwert und dem Heizwert. Der Brennwert erfasst im Gegensatz zum Heizwert die gesamte Wärmemenge, die bei einer Verbrennung nutzbar gemacht werden kann, also auch den Wärmeanteil, der im Wasserdampf der Abgase enthalten ist.
Brennwertgeräte entnehmen den Abgasen mehr Energie, als Heizwertgeräte. Die Abgase werden so weit heruntergekühlt, dass sie kondensieren. Bei dem Übergang vom gasförmigen zum flüssigen Zustand wird Energie frei und diese wird für das Heizsystem nutzbar gemacht.

Dadurch, dass die Abgase kondensieren und relativ kalt sind (ca. 50-60 °C), müssen die Abgaswege kondensatbeständig, feuchthebeständig und druckdicht sein.
Als Faustformel für die anfallende Kondenswassermenge gilt:
Pro kW Kesselleistung kann innerhalb von einem Tag 1 Liter Kondensat entstehen. So sind bei einem 20-kW-Wärmeerzeuger innerhalb von 24 Stunden 20 Liter Kondensat zu erwarten. Das Brennwertgerät und auch das Abgassystem benötigen somit einen eigenen Kondenswasserablauf.

In Deutschland wird der Heizwert als 100 % der möglichen Energieausnutzung definiert. Gäbe es keinerlei Verluste, hätte das Gerät einen Wirkungsgrad von 100 %. Die Wärme, die im Abgas enthalten ist und für den Abtransport über den Schornstein benötigt wird, wird beim Heizwert vernachlässigt. Mit Brennwertgeräten wird die im Abgas gespeicherte Energie nutzbar gemacht. Je nach verwendetem Energieträger wird der zu erwartende Brennwertgewinn unterschiedlich ausfallen.
Der theoretisch maximale Brennwertgewinn liegt verglichen zum Heizwert beim:
Erdgas - 11 %,
Flüssiggas - 9 %,
Heizöl - 6 %.
Typische Nutzungsgrade bezogen auf den Heizwert liegen bei modernen Brennwertgeräten bei 109 %. Wie hoch die Nutzungsgrade im Einzelfall sind, hängt auch im Wesentlichen von den Systemtemperaturen der Heizungsanlage ab. Grundsätzlich gilt: Je kleiner die Systemtemperaturen, desto höher die Nutzungsgrade.

Das bei den Brennwertgeräten entstehende Kondenswasser ist leicht sauer. Kleine ph- Werte zeigen saure Lösungen an. Da Abwässer aus Haushalten in der Regel leicht basisch sind und auch das Kondensat in das Abwassernetz eingespeist wird, neutralisieren sich diese beiden
Lösungen.
Erst wenn viel Kondensat entsteht, bei leistungsstarken Wärmeerzeugern, ist eine Neutralisation verpflichtend. Ab wann diese erfolgen muss, ist bei den örtlichen kommunalen Abwasserbehörden zu erfragen.

Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 251 „Kondensate aus Brennwertkesseln“
Die Einleitung von Kondensat aus Brennwertkesseln wird durch die kommunalen Abwassersatzungen und im Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 251 „Kondensate aus Brennwertkesseln“ geregelt. Die im Arbeitsblatt aufgeführten Randbedingungen für die Einleitung von Kondensat
aus Brennwertkesseln stellen zwar die anerkannten Regeln der Technik dar, müssen aber auf Grund von zum Teil anders lautenden Regelungen der kommunalen Abwassersatzungen mit diesen abgeglichen werden. Weist die kommunale Abwassersatzung strengere Grenzwerte auf oder lässt eine Einleitung von Kondensat aus bestimmten Anlagen nicht zu, so sind immer die kommunalen Abwassersatzungen maßgebend zu beachten.

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