Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (kurz 1. BImSchV) wurde am ersten Februar 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie trat am 22. März 2010 in Kraft. Zwei Punkte sind für den Anlagenmechaniker
von besonderer Bedeutung:
■ Erstmals werden auch Immissionsgrenzwerte für Einzelraumfeuerstätten (z. B. Kaminöfen, Pellet-Einzelöfen, Heizkamine) festgelegt. Die Hersteller dieser Feuerstätten müssen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Staub und CO bestätigen. Bestehende Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, unterliegen einem Sanierungsprogramm mit Übergangsfristen.
■ Die Überwachungsintervalle für Öl- und Gasheizungen werden verlängert. War bislang eine jährliche Immissionsmessung vorgesehen, variieren die Überwachungsintervalle nach Art der Feuerung und Alter der Anlage jetzt zwischen zwei und fünf Jahren.