Die deutsche Umwelhilfe e.V. hatte bereits vor dem Comeback der Nachtspeicheröfen gewarnt. Im Paragraph 10a der zweiten Novelle der Energieeinsparverordnung hatte die große Koaltion die Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen vorgesehen. Nun hat der Bundestag den Paragraphen 10a aufgehoben. Die etwa 1,5 Millionen Nachtspeicheröfen in Deutschland können auch über das Jahr 2019 hinaus betrieben werden. Bereits am 15.05.2013 im Bundestags-Bauausschuss zur letzten Beratung der geplanten Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) hatten CDU, CSU und FDP schon für die Änderungen im Rahmen des Energieeinsparungsgesetzes gestimmt.
Lange Zeit galten Nachtspeicheröfen als gewaltige Stromfresser und sollten als unrentable Heizungsformen verboten werden. Jetzt kritisieren Umweltverbände wie DUH und Greenpeace eine Lobbypolitik unter anderem für den Energieversorger RWE, der sich für eine Nutzung und Umrüstung der Nachspeicheröfen als variable Stromspeicher eingesetzt hatte.
Auch der Umweltminister Baden-Württembergs Franz Untersteller hat mit Unverständnis auf die Entscheidung des Bundestags reagiert: „Was nützt es denn, überschüssigen Strom aus Photovoltaik-Anlagen im Sommer in Wärme-Energie zum Heizen der Wohnung umzuwandeln? Was wir brauchen sind echte Strom-zu-Strom-Speicher, aber doch keine ineffizienten Strom-Wärme-Tauscher“, erklärte Untersteller am 17.05.2013 in Stuttgart.
„Das Verbot von Nachtspeicheröfen ab dem Jahr 2020 halte ich nach wie vor für richtig“, sagte Minister Untersteller. Er kündigte an, dass das Umweltministerium Baden-Württemberg daher in der nächsten Sitzung im Umweltausschuss des Bundesrats einen Antrag stellen werde, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Weitere Informationen zum Paragraphen §10a gibt es hier:
>>>zum Absaugen<<<>>>Beschlussempfehlung und Bericht_§10a_1713527
>>>zum Absaugen<<<>>>EnEv_06.02.2013_nicht amtliche lesefassung