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Stromschlag durch veraltete Elektroinstallationen in Altbauten

Inhalt
  • Was Hauseigentümer und Heizungsinstallateure bei Umbauten unbedingt wissen sollten
  • Personengefährdung durch veraltete Zwei-Leiter-Elektroinstallationen
  • Vor dem Heizungseinbau sollte die Elektroinstallation überprüft und ggf. umgebaut werden

Veraltete Elektroinstallationen in Altbauten können unter bestimmten Umständen lebensgefährlich sein, zum Beispiel nach dem Einbau einer neuen Heizung. Darauf macht der VDE-Ausschuss Sicherheits- und Unfallforschung jetzt in einer neuen Publikation aufmerksam. Eigentümer sollten wissen, dass bei veralteten Elektroinstallationen (Zwei-Leiter-Installationen) in Räumen mit guter elektrischer Isolierung, beispielsweise durch trockene Holzfußböden, dann hohe Gefährdungen entstehen können, wenn durch metallene Rohrinstallationen die „elektrische Erde“ (Erdpotential) im Raum berührbar wird. Dies kann auch durch ein Elektrogerät passieren, das an eine Schutzkontaktsteckdose angeschlossen ist und dessen Metallgehäuse dadurch elektrisch geerdet ist. Um tödliche Elektrounfälle zu vermeiden, müssen solche Altanlagen umgehend umgerüstet und damit an die gültigen VDE-Normen angepasst werden.

Ein typischer Fall
Familie W. hat ein altes Haus, Baujahr 1957, gekauft und macht sich an die Renovierung. Die alten Holzfußböden bleiben, die Elektroinstallation ist seit dem Errichten des Hauses unverändert geblieben und funktioniert auf den ersten Blick tadellos. Die Ofenheizung wird durch eine moderne Heizungsanlage ersetzt. Was Herr W. nicht ahnt: Hier lauert tödliche Gefahr. Als er sich an den neuen Heizkörper lehnt und gleichzeitig die metallene Stehleuchte zurechtrücken will, fällt er tot um. Wie konnte das passieren?

Die Metallteile der Stehleuchte standen aufgrund einer beschädigten Isolierung im Inneren des Leuchtensockels unter 230 V Netzspannung. Vor der Renovierung hätte der trockene Holzfußboden elektrisch isolierend gewirkt, der Mensch wäre in diesem Fall nur von einem sehr geringen Strom (von kleiner als einem Milliampere) in Richtung Erde durchflossen. Durch den Einbau der Heizung haben sich die Verhältnisse jedoch verändert. Nun stehen die metallenen Heizkörper im Raum über die Heizungsrohre in direkter Verbindung mit dem elektrischen Erdpotential. Das heißt, die isolierende Eigenschaft des Fußbodens schützt nicht mehr umfassend. Berührt eine Person das unter Spannung stehende Leuchtengehäuse und gleichzeitig den leitfähigen Metallheizkörper, wird der Stromkreis mit geringem elektrischen Widerstand zur Erde geschlossen. Dann fließt Strom von 200 Milliampere oder mehr vom spannungsführenden Leiter über das Leuchtengehäuse, den menschlichen Körper und den Heizkörper direkt zur Erde. Dieser Strom ist um ein Vielfaches höher als die Stromstärke von 40 Milliampere, die für Menschen bereits tödlich sein kann.

Problem: Gefahr wird oft nicht erkannt
Solche tragischen Unfälle können passieren, weil oftmals weder Hauseigentümer noch Heizungsinstallateure die beschriebenen Gefahren von Elektroanlagen mit veralteten Zwei-Leiter-Installationen kennen. Der Heizungsbauer steht auf dem Standpunkt, dass „ein Heizungseinbau kein Eingriff in die Elektroinstallation“ ist. Und der Hauseigentümer beruft sich auf den sogenannten „Bestandsschutz“, nach dem unveränderte Elektroinstallationen weiter betrieben werden können, auch wenn sie nicht mehr den neuesten Normen entsprechen. Der Elektrofachmann kennt dagegen die beschriebene Gefahr. Bei regelmäßig durchgeführten Wiederholungsprüfungen hätte ein Elektroinstallateur dieses Problem erkannt und die Elektroanlage entsprechend umgerüstet. Solche Prüfungen sind aber für private Hauseigentümer rechtlich nicht vorgeschrieben – im Unterschied zum gewerblichen Bereich, wo Wiederholungsprüfungen Pflicht sind.

  • Was können Heizungsinstallateure und Hausbesitzer tun?
    Vor dem Einbau einer neuen Heizung sollte der Heizungsinstallateur den Hausbesitzer auf eine eventuelle Gefährdung durch veraltete Elektroinstallationen hinweisen.
  • Hauseigentümer sollten einen Elektroinstallateur informieren, dass eine neue Heizung eingebaut wird und ihn beauftragen, die Elektroanlage zu überprüfen sowie gegebenenfalls anzupassen. Die Überprüfung sollte am besten in regelmäßigen Abständen erfolgen, mit der sogenannten Wiederholungsprüfung, auch wenn dies im Privatbereich gesetzlich nicht gefordert ist. Für Mietshäuser oder -wohnungen ist eine Wiederholungsprüfung aber auf jeden Fall bei jedem Mieterwechsel anzuraten.

Weitere Informationen unter www.vde.com und www.vde.com/suf.

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