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Staat zahlt teils ein Drittel der Heizungsanlage!

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Umweltfreundliches und sparsames Heizen wird günstiger, denn ab 1. April gibt es deutlich höhere Zuschüsse für die Nutzung erneuerbarer Energien. Die gestiegenen Sätze des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelten für neue Holzpelletheizungen, Solarthermie-Anlagen und Wärmepumpen. Wer dieses Förderprogramm klug nutzt und mit anderen kombiniert, bekommt in manchen Fällen 30 bis 40 Prozent der Kosten für seine Heizungsanlage erstattet.

Ein Beispiel: Eine Eigenheimbesitzerin lässt zwölf Quadratmeter Solarkollektoren anbringen, die künftig rund ein Viertel der benötigten Wärme liefern. Da für dieses Viertel kein Brennstoff mehr benötigt wird, sinken die Verbrauchskosten. Außerdem lässt sie eine nahezu CO2-neutrale Holzpelletheizung mit Pufferspeicher einbauen. Zusammen zahlt sie dafür 30.000 Euro. Das BAFA gewährt ihr mehrere Zuschüsse in Höhe von insgesamt 6000 Euro. Aus dem Landesprogramm Progres NRW erhält sie weitere 3580 Euro. Am Ende stehen 9580 Euro Förderung, also 32 Prozent der Kosten. Und den Ausbau ihres alten Ölkessels muss die Eigentümerin dank BAFA auch nur zu 90 Prozent bezahlen.

Gewusst, wie – so lautet die Devise bei den oft unübersichtlichen, aber lohnenden Förderprogrammen. Das gilt auch für andere Bereiche wie Wärmedämmung oder Photovoltaik. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt wichtige Schritte beim Vorgehen auf dem Weg zum Zuschuss oder Kredit.

·         Fördergeber finden: Neben dem BAFA ist bundesweit die KfW-Bank ein staatlicher Fördermittelgeber für Energiesparmaßnahmen. Dazu zählen zum Beispiel nachträgliche Wärmedämmungen, der Einbau neuer Fenster oder die Modernisierung der Heizung. Gefördert wird mit Zuschüssen oder günstigen Krediten. Darüber hinaus gibt es Landesförderprogramme wie Progres NRW oder Angebote der NRW-Bank. Eine aktuelle Übersicht gibt es unter www.vz-nrw.de/foerderprogramme.  Auch viele Kommunen und Energieversorger gewähren örtlich Förderungen – Nachfragen lohnt sich. Immer geklärt werden sollte auch, ob sich mehrere Programme kombinieren lassen.

·         Bedingungen prüfen:  Alle Förderungen sind an strenge  Bedingungen geknüpft. Wer nur eine einzige davon nicht erfüllt, kann leer ausgehen. Oft betreffen sie das Ergebnis, etwa die zu erreichende Effizienz eines Gebäudes. Das BAFA-Programm zum Heizen mit erneuerbaren Energien beinhaltet unter anderem Listen förderfähiger Anlagen. Nur Geräte, die darauf stehen, werden bezuschusst. Welche Bedingungen im Einzelfall gelten, ist genau zu prüfen. Die Energieberater der Verbraucherzentrale NRW kennen die Regelwerke und können dabei helfen.

·         Antrag rechtzeitig stellen: Anträge für die BAFA-Zuschüsse für das Heizen mit erneuerbaren Energien werden im Nachhinein gestellt, bis zu neun Monate nach Inbetriebnahme einer Anlage. Die KfW-Förderungen hingegen müssen unbedingt vor Maßnahmenbeginn beantragt werden. Auch hier gilt also: Genau hinsehen und nachfragen, um keine unnötigen Risiken einzugehen.

·         Zuschüsse richtig einkalkulieren: Zuschüsse dürfen anders als Kredite nie als direkt verfügbare Mittel in die Finanzierung eingeplant werden, sondern nur als nachträgliche Erstattungen. Das Geld muss also erst einmal anderweitig aufgebracht werden.

Passende Förderprogramme mit allen Chancen, Klauseln und Haken kennen die Energieberater der Verbraucherzentrale NRW. Sie helfen bei Ratsuchenden zu Hause (90 Minuten/60 Euro) und in allen Beratungsstellen (30 Minuten/5 Euro). Termine gibt es im Internet unter www.vz-nrw.de/energieberatung oder unter Telefon 0180 1 115999 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute) sowie in jeder Beratungsstelle.

www.vz-nrw.de/foerderprogramme

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