Wartet ein Installationsunternehmen den Wärmeerzeuger bei einem Kunden und platzt dem Monteur der Beutel des Industriestaubsaugers, muss das ausführende Unternehmen für die Beseitigung der Verschmutzung des kompletten Hauses durch Rußpartikel aufkommen.
So ist vor dem Landgericht Bonn entschieden worden. Der hochgiftige Staub, so stellte ein Gutachter fest, gefährdet die Gesundheit und kontaminierte das gesamte Haus des Klägers. Weil alle Fenster und Türen bei der Wartung offen standen, konnten sich die Rußpartikel im ganzen Haus verbreiten. So musste auch die gesamte Wohnungseinrichtung entsorgt bzw. gereinigt werden und alle Wände wurden neu gestrichen. Der Einwand des Beklagten, dass es sich bei den Schäden um "Altschäden" handelt, konnte nicht bewiesen werden.
(AZ: 4 O 179/06)