Zu Grabe getragen nach dem Willen der EU wird ein Dinosaurier der Heiztechnik, dass Heizwert-Gerät. Am 26.09.2015 fällt der Hammer für eine Heiz-Technologie die gegenüber der Brennwert-Technologie uneffizient ist.
Dabei muss die ErP-Richtlinie (Energy related Product), auf Deutsch Öko-Design Richtlinie zeitgleich in allen europäischen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Wer glaubt, dass es dabei immer nur um die Energie-Effzienz von heizungstechnischen Produkten geht der Irrt. Die ErP-Richtlinie reguliert dann auch z.B. die Schall-Immissionen von Produkten zur Wärmeerzeugung.
Die Richtlinie setzt sich aus zwei einzelnen Regularien zusammen, die von der Heizleistung des jeweiligen Produktes abhängig sind und differenziert Anwendung finden. Bis zu einer Heizleistung von 70 kW müssen alle einzelnen Produkte sowie auch Systeme, die aus mehreren Geräten bestehen, über ein ErP-Label verfügen. Heizgeräte mit Heizleistungen von > 70 kW und < 400 kW müssen ebenfalls Mindest-Effizienzkriterien erfüllen, benötigen aber kein Effizienzlabel. Der Grund dahinter ist einfach: In erster Linie soll das Kennzeichnen von Heiztechnik-Produkten Endkunden eine klare Orientierung und Vergleichsgrundlage bieten. Für Heizanlagen ab 70 kW Leistung wird üblicherweise ein Fachplaner eingeschaltet, der in aller Regel aufgrund der individuellen technischen Komplexität der Heizungsanlage weitere Faktoren als Entscheidungsgrundlage heranzieht.
Auf dieser Grundlage verschwinden gebläseunterstütze Heizwertgeräte vollkommen. Diese müssen im Austauschfall immer gegen Brennwertgeräte getauscht werden.
Nur jetzt kein Panik, natürlich gibt es auch eine Ausnahme. Heizwertgeräte mit Strömungssicherung (B11) am mehrfach belegten Abgasschornstein sind ausgenommen von dieser stringenten Regelung. Dieses defekte Heizwertgerät darf nach wie vor gegen ein neues Heizwertgerät getauscht werden. Auch dürfen die alten Schätzchen noch repariert werden. Doch gerade hier gilt: "Wenn du merkst, dass du ein totes Pferd reitest, dann steig ab" (Weisheit der Dakota Indianer).
In einigen Jahren wird die Heizwerttechnik wohl dann trotzdem verschwundnen sein, damit die Ausnahme nicht zur Regel wird. Dann werde ich meine Geschichten über die Heizwerttechnik mit folgendem Satz beginnen, "Es war einmal..."