Seit April 2012 werden Mini-KWK-Anlagen bis zu einer Größe von 20 KWel wieder gefördert. In diesem Jahr sind dafür rund 10 Mio. EUR und im kommenden Jahr etwa 20. Mio. EUR im Bundeshaushalt vorgesehen, berichtet die Bundesregierung anlässlich einer kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion der Bündnis90/Die Grünen. Damit können spürbare Fortschritte bei den Energieeinsparmaßnahmen im Gebäudebereich erzielt werden, stellt die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch fest.
Mehr Energieeffizienz ist wichtig, weil sie die größte Energiequelle ist, die wir kennen. Laut Umweltbundesamt können bis zum Jahr 2020 etwa 110 Terawattstunden Strom durch effiziente Technik eingespart werden. Ein Schlüsselthema ist die energetische Gebäudesanierung. Mehrere Maßnahmen auf Bundesebene könnten die Energieeffizienz in Gebäuden verstärken: dazu zählt die Verschärfung der Energieeinsparverordnung, die Verstetigung und Optimierung des KfW-Programms "Energieeffizient sanieren", dazu zählen Steuervergünstigungen für energetische Instandsetzung und Modernisierung sowie die Einführung eines ökologischen Mietspiegels.
Während über Abschreibungsmöglichkeiten noch diskutiert wird, kann für Mini-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von max. 20 kW in Gebäuden, für die vor dem 1.1.2009 ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige erstattet wurde, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) ein Zuschuss beantragt werden. "Nach Förderstopps in den zurückliegenden Jahren und zahlreichen Änderungen der Bedingungen zeichnet sich hier für Bauherren und Immobilienbesitzer wieder ein verlässlicher Rahmen ab. Auch für den Ein- und Zweifamilienhausbereich bedeutet das mehr Sicherheit bei den Planungen und Investitionen.
Zum Download, einige interessante KWK-Info Broschüren: