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Prüfen und optimieren

Wer, wenn nicht ein Anlagenmechaniker, kann es richten?

Seit dem 1. Oktober 2024 erweitern sich die Prüf- und Optimierungspflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Sie gelten dann für alle Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen. Bisher waren nur Gasheizungen betroffen. Die Fristen für die Überprüfung richten sich nach dem Einbaudatum.

Ebenfalls ab dem 1.10.2024 müssen neu errichtete Heizungsanlagen hydraulisch abgeglichen werden. Auch diese Vorschrift betrifft Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen.

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