Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
Prüfen und optimieren

Wer, wenn nicht ein Anlagenmechaniker, kann es richten?

Inhalt

Seit dem 1. Oktober 2024 erweitern sich die Prüf- und Optimierungspflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Sie gelten dann für alle Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen. Bisher waren nur Gasheizungen betroffen. Die Fristen für die Überprüfung richten sich nach dem Einbaudatum.

Ebenfalls ab dem 1.10.2024 müssen neu errichtete Heizungsanlagen hydraulisch abgeglichen werden. Auch diese Vorschrift betrifft Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen.

WERBUNG

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ SBZM E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
+ Themenhefte
+ Exklusive Webinare von SBZ zum Vorzugspreis

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen