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Nun ist es amtlich: Anlagenmechaniker SHK mit gestreckter Gesellenprüfung

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Die gestreckte Abschlussprüfung ist nicht anderes, wie eine Gesellenprüfung auf "Raten". Das Ziel welches unsere Berufsbildungsausschüsse mit der Maßnahme ereichen wollen ist klar. Die nicht immer ernst genommene Zwischenprüfung soll aufgewertet werden. Ob damit gleichzeitig die Motivation der Auszubildenden steigt bleibt abzuwarten. Die Gefahr, dass die Qualität der Ausbildung unter dieser Maßnahme leidet ist jedoch real .

Für mich, bleibt es unter dem Hintergrund der Erweiterung des Ausbildungsrahmenplans unerklärlich, dass die Ausbildungsdauer bei 3,5 Jahren bestehen bleibt. Zukünftig wird beispielsweise der Ausbildungsrahmenplan auch die Themen „Gebäudemanagementsysteme“ und „Hygienemaßnahmen“ enthalten. Für unsere zukünftige Generation von Azubi's die später die nächste Gesellengeneration werden wäre es doch prima, wenn die Möglichkeit einer Spezialisierung innerhalb der Ausbildungszeit möglich gewesen wäre, z.b. "Kundendiensttechniker Wärme", oder "Kundendiensttechniker Wasser". Und ja, den Ausbildungsbetrieben muss endlich auch klar sein, dass Stemmen, Schleppen, Fegen keine Ausbildungsziele sind. Schließlich hat man nicht viel Zeit um fundiert Auszubilden. Denn die Anforderungen an die Anlagenmechaniker SHK sind bereits in den vergangenen Jahren stetig gestiegen – ein Trend, der sich fortsetzen wird. Nur durch eine fundierte, qualifizierte Ausbildung sind die von der Bundesregierung gesteckten Ziele in den Bereichen Energieeffizienz und energetische Gebäudestandards zu erreichen.

Der erste Teil der Prüfung soll bereits vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden; dieses Ergebnis fließt am Ende der Ausbildung auch in die Gesamtbewertung ein.

Die am 2. Mai 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Verordnung tritt am 1. August 2016 in Kraft. Hier als Download: voanlagenmechsani2016

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