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Nicht erst seit dem Uli: Trinkgeld ist Steuerpflichtig, oder nicht?

Inhalt

Wer freut sich nicht über eine Anerkennung in Form von ein paar Euro Trinkgeld nach der Erledigung eines Auftrages? Handelt es sich dabei um eine direkte und freiwillige Geldspende des Kunden, die keine Bezahlung der Arbeit darstellt,
muss dieses Geld nicht versteuert werden.
Wenn man vom Kunden allerdings Geld in die Hand gedrückt bekommt, weil man für ihn eine zusätzliche Aufgabe erledigt hat, die über den Betrieb gar nicht bestellt war (z. B. mal eben ein Loch für ein Regal gebohrt, welches dann auch sofort (nach Feierabend) angebracht wurde), handelt es sich um steuerpflichtiges Einkommen. Das Geld stellt in diesem Fall nämlich die Bezahlung der zusätzlichen Arbeit dar und muss deshalb versteuert werden. Wer das nicht beachtet, hat schwarz gearbeitet.

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