DER ABSCHIED VON DER HEIZWERTTECHNIK?
Die klare Botschaft vorweg: Bereits ab dem 1. August 2015 dürfen nur noch Heizgeräte mit Hocheffizienz-Pumpen in Verkehr gebracht werden. Und nur noch bis zum 25. September 2015 dürfen Hersteller bis auf wenige Ausnahmen Gas- und Öl-Heizwertgeräte in Verkehr bringen. Diese lapidar formulierten Botschaften bergen für das Fachhandwerk in Deutschland eine Menge Zündstoff. Geht es doch nicht nur um den reinen Austausch, sondern schlichtweg auch um die Analyse des aktuellen Bestands an Wärmeerzeugern bei seinen Kunden.
Denn, dass es zum Auslaufen der Übergangszeit der Bestimmungen der Ökodesign-Richtlinie in LOT 1 mit möglichen Montageterminen eng wird, scheint vorprogrammiert zu sein. Der nachvollziehbare Grund dafür: Ein einfacher 1 zu 1 Austausch von defekten Altgeräten ist dann nicht immer möglich. Vielmehr steht das Fachhandwerk vor der ganzen Vielfältigkeit und Bandbreite der Branche – mit Geräten und teilweise auch Herstellern, die schon lange nicht mehr im Markt verfügbar sind bzw. dort noch agieren. Das heißt: Jeder Austausch wird zu einer individuell notwendigen Anpassung – nicht nur im Heizkeller mit dem eigentlichen Wärmeerzeuger, sondern auch mit der Planung der neuen Abgasführung. Diese wird aufgrund der Brennwerttechnik notwendig, mit ggf. hydraulischen Änderungen im Verteilsystem und entsprechenden Umbauten z. B. für den Einsatz von Warmwasserspeichern. Reparaturen an bereits installierten Heizwertgeräten werden dagegen weiterhin erlaubt sein – solange die Hersteller noch entsprechende Ersatzteile vorhalten. Die namhaften Unternehmen der Branche geben hier jedoch langjährige Zusagen ab.
Nach den Glühlampen erwischt es nun die Heizwerttechnik
An dieser Stelle sei ein kurzer Rückblick erlaubt: Warum heißt es jetzt eigentlich Abschied nehmen von der Heizwerttechnik? Die Ökodesign-Richtlinie schreibt vor, dass in ganz Europa die Heiztechnik künftig umweltgerechter und energiesparender werden soll. Basierend auf den Zielen, dass in der EU der CO2-Ausstoß deutlich minimiert und „energieverbrauchsrelevante Produkte“ effizienter werden sollen, wurde die Ökodesign-Richtlinie erlassen. Diese wird auch als ErP-Richtlinie (Energy related Products) bezeichnet. Basierend auf der Ökodesign-Richtlinie wurden in zahlreichen Branchen und für viele Produkte in unterschiedlichen Bereichen Mindest-Effizienzanforderungen definiert, um den Energieverbrauch und mögliche Umweltbelastungen zu reduzieren. Schon vor einigen Jahren erwischte es hierbei die „Glühbirnen“, die in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen – jetzt ist ein Großteil der Heizwerttechnik an der Reihe.
Vorsicht beim Pumpentausch
Dabei ist das Verbot von Heizwert-Wärmeerzeugern nur die eine Seite – auf der anderen Seite dürfen auch ausschließlich noch Hocheffizienz-Pumpen in neuen Heizgeräten herstellerseitig verbaut werden. Defekte ein- oder zweistufige - nicht hocheffiziente - Pumpen innerhalb eines bereits installierten Heizgerätes können nur gegen eine gleichartige Pumpe aus dem Ersatzteilwesen getauscht werden. Der Grund dafür liegt in den teilweisen Systemzulassungen von Wärmeerzeugern durch die Hersteller, in der Heizgeräte ausschließlich im Verbund mit der eingebauten Pumpe zugelassen werden. Wird die interne Pumpe durch den Fachhandwerker einfach gegen eine Hocheffizienz-Pumpe getauscht, erlischt unter Umständen die Zulassung – mit allen möglichen Folgen für den ausführenden Fachhandwerker. So können zum einen hydraulische und zum anderen rein geometrische Voraussetzungen dem direkten Pumpentausch gegen Hocheffizienz-Pumpen entgegenstehen.
„Die Pumpe ist oft ein Bestandteil der gesamten Sicherheitskette von Wärmeerzeugern. Wird in diese Sicherheitskette eingegriffen verliert das Gerät in jedem Fall seine Zulassung“, informiert dazu Andreas Christmann, Leiter Produkt und Dienstleistung bei Vaillant Deutschland. „Deswegen sollte bei jedem Pumpentausch immer der Hersteller angesprochen und eine Auskunft eingeholt werden.“
Doch auch die Geräteelektronik muss in der Lage sein, die neue Hocheffizienz-Pumpe überhaupt ansteuern zu können. Dies wird jedoch nur in den wenigsten Fällen überhaupt möglich sein. Zu oft haben gerade durch den einfachen Pumpentausch hohe Anlaufströme der neuen Hocheffizienz-Pumpe dazu geführt, dass die Geräteelektronik diese nicht verarbeiten konnte und ein Defekt des kompletten Heizgerätes zur Folge hatte. Im Zweifelsfall ist immer die vom Hersteller vorgeschriebene Ersatzpumpe zu verwenden. Er stellt sicher, dass die Ersatzteilpumpen auf die Geräteelektronik und -hydraulik abgestimmt sowie zugelassen sind. Aus diesen Gründen können einfache ein- und zweistufige Ersatzteil-Pumpen noch bis zum 1. August 2020 gegen gleichartige defekte Pumpen getauscht werden.
Externe Hocheffizienz-Pumpen außerhalb eines Wärmeerzeugers - zum Beispiel in Rohrgruppen - sind dagegen schon länger verpflichtend. Auch hier ist aber in jedem Fall der Hersteller zu kontaktieren, ob elektronische Bauteile im Kessel oder der Regelungstechnik Hocheffizienz-Pumpen ansteuern können.
Vielfältige Austauschsituationen für das Fachhandwerk
Doch auch beim Tausch des alten Heizwertwandgerätes oder Kessels gegen einen modernen Brennwert-Wärmeerzeuger wird der Fachhandwerker vor Ort auf zahllose Installationssituationen in puncto Anschluss an das Rohrleitungsnetz treffen. Dies macht es den Herstellern am Markt schwer Umrüstsets für jeden Anwendungsfall bereitzustellen. „Wir haben natürlich über mögliche Umrüstkits von Heizwert auf Brennwert nachgedacht, konnten aber auf keinen gemeinsamen Nenner in der Ausgestaltung kommen“, beschreibt Christmann die Überlegungen des Remscheider Unternehmens.
„Die Installations- und Gerätesituationen plus der unterschiedlichen verwendeten Rohrleitungsmaterialien sind aus der langen Vergangenheit der Heizwerttechnik einfach zu vielfältig.“ Diese Problematik beginnt schon bei einem typischen Heizwertkessel mit integrierter Pumpe, der auf einen Brennwertkessel mit externer Pumpe umgerüstet werden soll. „Bereits bei unserer Aktion ‚Energiesparbonus´ für den Gerätetausch haben wir gesehen, welche Bandbreite an Altgeräten und Einbauvarianten in den Heizkellern noch existiert“, so Christmann weiter. „Wir konnten jedoch einen Informationsflyer erstellen, welche Möglichkeiten sich generell im Austausch von Altgeräten mit unseren aktuellen Produkten bieten können. Das betrifft sowohl die reine Gerätetechnik als auch die gesetzlichen Vorgaben, die jeweils zu berücksichtigen sind. Dieser Flyer steht unseren Fachhandwerkspartnern u.a. über das FachpartnerNET zur Verfügung. Es ist aber wichtig zu wissen, dass Geräte wie der turboTEC ohne Ersatz aus dem Programm genommen werden müssen.“
Gezielt Bestand an Wärmeerzeugern analysieren und Kunden ansprechen
Weil ab dem 26. September 2015 bis auf wenige Ausnahmen keine Heizwertgeräte mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen, sollten Fachhandwerker bereits jetzt gezielt ihren Kundenstamm analysieren und spätestens beim nächsten Wartungstermin die Problematik mit dem Kunden besprechen. Entweder fällt im Termin dann die Entscheidung noch vor dem Stichtag ein neues Heizwertgerät zu installieren, oder besser direkt auf energiesparende Brennwerttechnik zu setzen.
Gerade im Mehrfamilienhaus mit Heizwertgeräten und typischer Schornstein-Mehrfachbelegung lässt sich jedoch nicht einfach eines der bestehenden Heizwertgeräte gegen ein Brennwertgerät tauschen. Der Grund: Eine gemeinsame Abgasführung für Heiz- und Brennwertgeräte ist technisch zurzeit nicht umsetzbar. Deswegen dürfen ausschließlich hier weiterhin Heizwertgeräte wie der atmoTEC eingesetzt werden. Diese Ausnahme gilt aber nur für Heizgeräte bis 10 kW und Kombigeräte bis 30 kW Heizleistung. Alternative kann bei einer kompletten Umrüstung aller Heizwertgeräte auf Brennwerttechnik mit neuem gemeinsamen Luft-Abgas-System aber auch der Weg von der Etagen- zur Zentralheizung mit dezentralen Wohnungsstationen sein. In beiden Fällen muss die Installation in den Wohnräumen nur wenig verändert werden. Darüber hinaus gewährleistet stets hygienisch dezentral bereitetes Warmwasser, dass die Legionellen-Problematik konsequent vermieden wird.
Doch wie sieht es aktuell mit Lagerware bei den Marktteilnehmern zum Stichtag 26. September 2015 aus? Für Hersteller ist die Lage eindeutig: Sie dürfen ab diesem Stichtag in der EU keine Heizwertgeräte mehr in den Verkehr bringen, die die Bedingungen der ErP-Richtlinie nicht erfüllen. Davon ausgenommen sind Geräte, die bis zu diesem Tag bereits ausgeliefert worden sind. Das betrifft damit nach aktuellen Aussagen auch die beim Großhandel lagernde Ware. „Darauf zu setzen, dass auch nach dem 26. September 2015 noch Heizwertgeräte verfügbar sein werden, gleicht aber einem Glücksspiel“, analysiert Christmann die Situation. „Vielmehr sollte das Fachhandwerk jetzt die Gelegenheit nutzen, um die Wärmeerzeuger im Gebäudebestand auf ihre Zukunftssicherheit zu prüfen. Und diese Zukunft ist klar die Brennwerttechnik. Wer nicht ‚kalt erwischt‘ werden will, sollte alte und anfällige Heizwertgeräte so früh wie möglich austauschen.“
Fazit:
Ab dem 1. August 2015 dürfen ausschließlich noch Heizgeräte mit Hocheffizienz-Pumpen herstellerseitig in den Verkehr gebracht werden. Ab dem 26. September 2015 ist bis auf eine Ausnahme bei der Mehrfachbelegung atmosphärischer Geräte das Inverkehrbringen von Heizwertgeräten in der gesamten EU verboten. Ein 1 zu 1 Austausch defekter Altgeräte wird dann nicht mehr möglich sein. Es ist zu erwarten, dass - z. B. bedingt durch Informationskampagnen der dena - wenige Wochen vor diesen Terminen zahlreiche Anfragen von Betreibern an das Fachhandwerk herangetragen werden. Um auf alle Kundenwünsche eingehen zu können, sollten Fachhandwerker bereits jetzt ihren Kundenbestand gezielt auf einen möglichst frühzeitigen Austausch bzw. die direkte Umrüstung auf Brennwerttechnik ansprechen.