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Neue Energieausweise

Änderungen laut GEG

Energieausweise müssen künftig detaillierte Angaben zur energetischen Qualität des Gebäudes enthalten, so etwa zu den CO2-Emissionen sowie zu inspektionspflichtigen Klimaanlagen.

Es ist eine Vor-Ort-Begehung durch Expert*innen erforderlich – es sei denn, der energetische Zustand wird durch geeignete Fotos sichtbar gemacht.

Auftraggeber*innen sind für die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben verantwortlich. Bei Falschangaben droht ein Bußgeld.

Bei Verkauf oder Vermietung muss immer ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden – das gilt nun auch für Immobilienmakler*innen.

Weiterführende Informationen sind zu finden auf
www.co2online.de

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