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Neue BImSch.V

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Neue Überwachungsintervalle für Öl- und Gasfeuerungen

Der Verordnungsentwurf sieht die Verlängerung der Überwachungsintervalle für öl- und gasbefeuerte Heizungsanlagen vor. Die derzeitige jährliche Überwachung wird auf eine dreijährliche bei neuen Anlagen für die ersten zwölf Jahre und anschließend auf eine zweijährliche Überwachung umgestellt. Die Zahl der jährlich zu überwachenden Anlagen wird sich von derzeit 14,5 Millionen auf rund 6,6 Millionen Heizungsanlagen reduzieren. Allerdings hat die Sache auch einen kleinen Haken. Wurden bislang wiederkehrend nur Wärmerzeuger mit einer eingestellten Nennwärmeleistung von >11 kW überwacht, ist dies jetzt schon ab >4 kW Nennwärmeleistung der Fall. Allerdings gelten neue Überprüfungspflichten, die an das Alter des Wärmeerzeugers geknüpft ist.

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