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NA, SCHON ÜBER 30?

Nachrüstpflichten für Immobilien

Der energetische Zustand vieler älterer Wohnhäuser ist schlecht. Ein Großteil von ihnen ist nur teilweise oder gar nicht modernisiert. Käuferinnen und Käufer von Altbauten sollten in solchen Fällen bedenken, dass sie unter Umständen energetisch nachrüsten müssen. Das fordert der Gesetzgeber. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Es gibt drei Nachrüstpflichten für Ein- oder Zweifamilienhäuser: Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden. Oberste Geschossdecken ohne Dämmung sind ebenfalls mit einer Dämmschicht zu versehen. Hinzu kommt der Austausch von Heizungen, die älter als 30 Jahre sind. Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben zwei Jahre Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Übrigens: Die Investition in energetische Maßnahmen kann sich auch wirtschaftlich rechnen.

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