Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jedes Unternehmen, das mindestens einen Arbeitnehmer beschäft igt, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Besondere Regeln gibt es für Kleinbetriebe.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz Sifa oder auch FASi) soll den Unternehmer bei der Schaffung sicherer und gesunder Arbeitsverhältnisse im Betrieb beraten und auf Gefahren hinweisen, die zu Arbeitsunfällen führen können. Diese Funktion soll zusammen mit dem Betriebsarzt ausgeübt werden. Die FASi muss kein Mitarbeiter des Betriebes sein – auch externe Personen oder ein überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst können mit dieser Aufgabe betraut
werden. Wie viel Beratung durch die Fachkraft im Betrieb erfolgen muss, ist vom konkreten Gefahrenpotenzial abhängig.
Die Fachkraft wird durch die Berufsgenossenschaft entsprechend ausgebildet. Sie ist nicht weisungsgebunden, darf aber (soweit im Arbeitsvertrag nicht anders geregelt) auch keine Weisungen geben. Der Arbeitsschutz liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers.
Minimum eine Fachkraft ist Pflicht!
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