Brandschutz-Fachbuch aktualisiert und erweitert
Mit dem überarbeiteten Band, der auch hinsichtlich der zulassungsrechtlichen Vorgaben auf den aktuellen Stand gebracht wurde, tragen die Beteiligten dem großen Zuspruch von Planern und Anlagenbauern für die Erstauflage Rechnung.
Das grundsätzlich um den Bereich Entrauchung erweiterte Fachbuch greift darüber hinaus weiterführende Themen wie etwa Hygieneanforderungen oder Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs) auf. Neu hinzugekommen ist auch das Feld Gebäudesystemtechnik. Hier wird die Fernprüfung von Brandschutzklappen sowie z.B. die Parametrierung von Folgeschaltungen mithilfe eines „Plug-and-play“-fähigen, eigenständigen Kommunikationssystems vorgestellt. Des Weiteren informiert das Buch über derzeit hochaktuelle Themenbereiche wie etwa den Einsatz von Brandschutzklappen in Holzwänden und -decken. Die Autoren des im Buchfachhandel sowie auf www.bibliothek-der-technik.de erhältlichen Standardwerks sind Matina Mörtel sowie Jürgen und Werner Wildeboer.
BUNDESMINISTERIUM
Weil´s gefährlich ist
Vorgesehen ist eine bessere Kontrolle von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern. Die Anlagen werden in verschiedenen Branchen zur Temperaturregulierung eingesetzt. Sie können legionellenhaltige Wassertröpfchen in die Umgebungsluft emittieren, was Krankheitsfälle mit tödlichem Ausgang zur Folge haben kann.
Mit der Verordnung schreibt die Bundesregierung einen hygienisch einwandfreien Betrieb dieser Anlagen vor und konkretisiert ihn. Alle Anlagen mit Legionellenrisiko müssen sich fortan registrieren lassen. Behörden können so im Fall eines Legionellen-Ausbruchs schneller und effektiver handeln. Zudem müssen die Betreiber dieser Anlagen den Anstieg der Legionellen im Rahmen der Überwachung melden. Die Bildung hoher Legionellen-Konzentrationen soll so verhindert werden.
Eine automatische Einstellung des Anlagenbetriebs ist nicht vorgesehen, jedoch haben die Behörden im Einzelfall die Möglichkeit, eine mindestens vorübergehende Betriebseinstellung anzuordnen. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll noch dieses Jahr in Kraft treten.