13 Sanierungsvorbehalte und wie sie entkräftet werden können
Ältere Immobilien haben oft einen zu hohen Energieverbrauch und einen unzeitgemäß niedrigen Wohnkomfort. Neue Heizungen, gedämmte Gebäudehüllen und erneuerbare Energien können hier Abhilfe schaffen. Doch bezweifeln noch immer viele Immobilienbesitzer die Wirksamkeit von energetischen Sanierungen. Fälschlicherweise, wie Experten immer wieder betonen. Stichhaltige Gegenargumente zu den gängigsten Zweifeln gegenüber energetischen Sanierungen bietet jetzt ein neues Merkblatt von Zukunft Altbau, dem vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Informationsprogramm. Es informiert über die 13 häufigsten Sanierungsvorbehalte und wie sie ausgeräumt werden können. Das Merkblatt richtet sich sowohl an Gebäudeeigentümer als auch an Gebäudeenergieberater zur weiteren Verbreitung.
Neutrale Informationen gibt es kostenfrei über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder unter www.zukunftaltbau.de.
Ein wichtiger Grund für die niedrige Sanierungsrate in Deutschland ist: Viele Gebäudeeigentümer gehen davon aus, dass ihr Haus nicht sanierungsbedürftig ist. Das jedoch ist oft falsch. Aus energetischer Sicht sind fast alle Gebäude sanierungsbedürftig, die vor der Einführung der dritten Wärmeschutzverordnung 1995 erbaut wurden. Bei ihnen kann mit neuen Heiztechniken, Fassadendämmungen, Wärmeschutzfenstern und Lüftungsanlagen eine Menge Energie eingespart werden.
Vorbehalte sind weit verbreitet – das Mittel dagegen: Stichhaltige Fakten
Eine weitere wichtige Ursache für das Zögern potentieller Sanierer ist die Scheu vor hohen Investitionen. Oft wissen Immobilieneigentümer nicht, welche Kosten sie erwarten, wie hoch die staatliche Förderung ist und wie schnell sich die Sanierungsinvestition durch sinkende Energiekosten auszahlt. Auskunft dazu geben unabhängige Energieberater: Sie ermitteln die Wirtschaftlichkeit, zeigen auf, welche Sanierungsmaßnahmen die größten Einsparpotenziale bergen und berechnen, welche Maßnahmen zum Budget der Eigentümer passen. Zudem kennen sie die passenden Förderprogramme. Darüber hinaus erläutern sie, warum sich eine Sanierung auch aus anderen Gründen lohnt: Wohnkomfort und -gesundheit steigen, der Wert des Hauses ist gesichert und das Klima wird geschützt.
Hauseigentümer sind zudem oft verunsichert, wie dick eine Gebäudedämmung sein sollte. Das Merkblatt weist deshalb darauf hin, dass zukunftsfähige Dämmwerte für Fassaden je nach Material erst ab einer Stärke von 16 bis 20 Zentimeter erreicht werden. Nicht zuletzt unterschätzen Eigentümer immer wieder die Bedeutung unabhängiger Energieexperten bei energetischen Sanierungen. Auch dies ist ein Thema des Merkblatts: Qualifizierte Energieberater stellen die richtige Diagnose, schlagen passende, individuelle Sanierungsmaßnahmen vor und haben nicht nur ein Gewerk im Blick.
Die richtigen Argumente kompakt zusammengestellt
Das Merkblatt von Zukunft Altbau fasst die wichtigsten Fakten kompakt zusammen und bietet Gebäudeeigentümern wertvolle Informationen und Beratern eine praktische Hilfestellung für Kundengespräche rund um die Finanzierung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. Das erworbene Wissen soll dazu beitragen, Vorbehalte gegenüber energetischen Gebäudesanierungen abzubauen und die Sanierungsrate in Deutschland auf ein Niveau zu heben, dass nicht nur geringere Energiekosten und einen höheren Wohnkomfort, sondern auch die die Erreichung der deutschen Klimaziele ermöglicht.
Das Merkblatt Vorbehalte von Zukunft Altbau steht online unter www.zukunftaltbau.de/sanierungsvorbehalte sowie zum Download unter www.zukunftaltbau.de/material bereit.
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Neuauflage der Technischen Regel für Gasinstallationen erschienen
DVGW hat mit der TRGI 2018 das Standardwerk für häusliche Gasinstallation überarbeitet
„Als anerkannter Regelsetzer steht der DVGW in der Pflicht, seine technischen Regelwerke kontinuierlich zu aktualisieren, um den Fachkräften so das richtige Arbeitsmittel an die Hand zu geben. Auch wenn die TRGI kein Gesetz ist, orientiert sich die aktuelle Rechtsprechung an ihr und urteilt gegebenenfalls auf ihrer Grundlage. Bei ihrer Erarbeitung über die Fachgremien des DVGW haben alle eingebundenen Branchenvertreter ihre aktuellen Erfahrungen einfließen lassen. So wird im Zuge der Selbstverwaltung eine Dynamik der technischen Regeln gewährleistet, die die Ausführung und Sicherheit der Gasinstallationen auf neuestem Stand garantiert“, sagte DVGW-Vorstandsvorsitzender Gerald Linke.
In Deutschland werden in rund 40 Prozent der Neubauwohnungen Gas-Heizungen installiert; im Wohnungsbestand sind rund die Hälfte des Heizungsbestands gasbetrieben. Damit ist der Energieträger Gas nach wie vor die Nummer eins im deutschen Heizungsmarkt. Die TRGI ist das wichtigste technische Regelwerk für häusliche Gasinstallationen. Sie unterstützt rechtssicheres, technisch korrektes Arbeiten und ist anerkannte Pflichtlektüre für Installateure, Mitarbeiter in Versorgungsunternehmen, Netzbetreiber sowie für Schornsteinfeger, Planer und Behörden. „Gerade in jüngerer Zeit haben sich brandschutztechnische, baurechtliche und technische Anforderungen geändert. Dies ist alles in die neue TRGI 2018 eingeflossen, die außerdem mit digitalen Umsetzungshilfen aufwartet“, erklärte Linke.
Zusätzlich zur TRGI wird der von DVGW und ZVSHK gemeinsam herausgegebene Kommentar erscheinen. Dieser Praxisbegleiter liefert anschaulich und konkret die Interpretation der Regelsetzung. Die neue Online-Anwendung „TRGI-Online-Plus“ verknüpft Regelwerk und Kommentar und bietet zahlreiche Zusatzmaterialien. Dazu zählen zum Beispiel online ausfüllbare und speicherbare Prüfprotokolle, eine Berechnungshilfe zur Bemessung der Leitungsanlage sowie weitere Mustervorlagen.
Alle TRGI-Produkte können über die wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH, Bonn, www.wvgw.de bezogen werden. Informationen dazu gibt es auch auf www.trgi.de. Um die TRGI 2018 zügig und flächendeckend in die Praxis umzusetzen, haben DVGW und ZVSHK bundesweite Schulungen entwickelt. Im Rahmen dieser Schulungen erhalten Fachleute Expertenwissen aus erster Hand. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.dvgw-veranstaltungen.de/TRGI.