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Mehr Schutz vor Radioaktivität im Trinkwasser

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Bei dieser Nachricht dürfte nicht nur das Herz des Umweltaktivisten strahlen. Wobei „strahlen“ in diesem Zusammenhang vielleicht ein leicht missverständlicher Begriff sein dürfte, denn eigentlich geht es den „Gestrahlten“ an den Kragen, und zwar in unserem Lebensmittel Nummer eins… Konkret: Der Schutz des Trinkwassers in Deutschland ist weiter erhöht worden. Seit November 2015 wird die wertvolle Ressource umfassend auf Gehalte an radioaktiven Stoffen untersucht und überwacht. Radon, Tritium und Co. sollen zukünftig woanders strahlen…

Zugegeben, die Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe tritt im Trinkwasser nur im Einzelfall auf und ist hierzulande als sehr gering einzuschätzen.

Aber: Je nach Geologie des Untergrunds kann unser Trinkwasser tatsächlich einen erhöhten Gehalt an natürlichen radioaktiven Stoffen enthalten. Das belegt auch eine Studie des Bundeamtes für Strahlenschutz (BfS). Das BfS hatte hierzu ein umfangreiches Untersuchungsprogramm durchgeführt, dessen Ergebnisse bereits 2009 veröffentlicht wurden. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Schwankungsbreite der Konzentration natürlicher Radionuklide im Trinkwasser sehr groß ist und daher ein Bedarf für rechtsverbindliche Vorsorgemaßnahmen besteht.

Verschärfter Blick auf Radon und Tritium

Also: Empfohlen. Umgesetzt. Sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch das Bundesumweltministerium haben mittlerweile eine entsprechende Verordnung erlassen, die auch vom Bundesrat abgesegnet wurde. Mit den neuen Verschärfungen, die bereits seit November 2015 in Kraft sind,  wird den „Gestrahlten“ im Trinkwasser nun der Gar ausgemacht. Schließlich ist ein qualitativ hochwertiges Trinkwasser eine grundlegende Voraussetzung für ein gesundes Leben.

Mit der neuen Festlegung soll erreicht werden, dass Belastungen mit radioaktiven Stoffen im Trinkwasser erkannt und beseitigt werden können. Damit wird dem Gesundheitsschutz höchste Priorität eingeräumt und auch in diesem Bereich das Vorsorgeprinzip des Strahlenschutzes gewährleistet.

Im Detail werden durch die Verschärfungen der Trinkwasserverordnung die Anforderungen an die Messung und Überwachung der Trinkwasserqualität im Hinblick auf künstliche und natürliche radioaktive Stoffe festgelegt. Vorgegeben werden Parameterwerte für Radon, für Tritium und für die Richtdosis einschließlich der Radonfolgeprodukte Blei-210 und Polonium-210. Was jedoch die radioaktive Stoffe künstlichen Ursprungs betrifft, so sind diese allenfalls durch unkontrollierte Freisetzungen zum Beispiel aus dem Umgang mit solchen Stoffen in Medizin, Forschung und Technik wie bei der Nutzung von Atomenergie denkbar.

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