Die Wohnungsbauprämie bekommen alle Bausparer ab 16 Jahren, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen, also nicht das Bruttoeinkommen, eine gewisse Grenze unterschreitet. Und genau diese Grenze wird ab Januar 2021 deutlich angehoben. Bei Alleinstehenden waren es bisher 25.600 Euro, ab 2021 sind es 35.000 Euro. Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern sind es zukünftig 70.000 Euro statt 51.200 Euro. Das zu versteuernde Einkommen steht im letzten Steuerbescheid des Finanzamts.
Ab Januar 2021 wird die förderbare jährliche Sparleistung von Alleinstehenden von maximal 512 Euro auf 700 Euro und bei Verheirateten bzw. Lebenspartnern von 1.024 Euro auf 1.400 Euro angehoben. Der staatliche Zuschuss wird von 8,8 Prozent auf 10 Prozent angehoben. Das heißt, dass sich Singles bis zu 70 Euro sichern, im Duo gibt’s bis zu 140 Euro.
Also, Nachhaken kann sich lohnen.