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Licht und Schatten

Reflexionen unerwünscht, aber statthaft

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist politisch und gesellschaftlich erwünscht. Dennoch müssen Nachbarn nicht alle Auswirkungen von Solaranlagen hinnehmen. Immer wieder kommt es zu Beschwerden, weil von den Photovoltaik-Paneelen störende Reflexionen in Richtung eines anderen Grundstücks ausgehen. Das Oberlandesgericht Braunschweig (Aktenzeichen 8 U 166/21) stellte fest, dass solche Reflexionen „wesentliche Beeinträchtigungen“ mit sich bringen müssen, um einen Unterlassungsanspruch zu begründen. Das sei hier nicht der Fall gewesen, entschieden die Richter nach Anhörung eines Sachverständigen.

Der Infodienst der LBS präsentiert dieses Urteil eines Oberlandesgerichts.

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