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Legionellen beim Nachbarn

Unterhalb des Grenzwerts gibt es keine Mietminderung

Der Befall der Wasserleitungen einer Immobilie durch Legionellen ist stets sehr ernst zu nehmen, denn dadurch können gefährliche Krankheiten entstehen. Allerdings führt das Auftreten dieser Bakterien nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht automatisch zur Mietminderung. (Amtsgericht Langen, Aktenzeichen 55 C 72/23)

Der Fall: In zwei Wohnungen eines Mietshauses wurden Legionellen festgestellt – und zwar in einer Konzentration von über 100 KbE (koloniebildende Einheiten) je 100 Milliliter. Vom amtli¬chen Grenzwert 1.000 KbE war das noch weit entfernt, trotzdem machten die Bewohner einer nicht von den Untersu¬chungen betroffenen Nachbarwohnung eine 25-prozentige Mietminderung geltend. Die Vermieterin weigerte sich, dem zu entsprechen.

Das Urteil: Das Amtsgericht sah keine Veranlassung, den Mietern die Minderung zuzugestehen. Weder sei ihre Wohnung nachweis¬lich betroffen, noch könne man bei einer solch starken Unter-schreitung des Grenzwerts überhaupt daran denken, dies zu gewähren.

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