Beim längeren Leerstand eines Gebäudes empfiehlt sich während der Frostzeiten dringend eine Absperrung bzw. Leerung der wasserführenden Leitungen. Geschieht das nicht, so kann die Wohngebäudeversicherung nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Leistungen kürzen.
(Oberlandesgericht Frankfurt, Aktenzeichen 7 U 251/20)