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Kraftwärmekopplung - BHKW schlägt zusätzliche Dämmung

Ganz besonders dann, wenn es sich um ein Nahwärmenetz für mehrere Gebäude handelt, hat selbst dickste Fassadendämmung kaum eine Chance, sowohl kosten- als auch umweltbezogen die Effizienz einer Kraftwärmekopplung als Ausgleichsmaßnahme zu übertreffen. Das belegt unter anderem ein aktuelles Beispiel einer Wohnanlage in Damme.

Denn der preisliche Unterschied zwischen einer 6 cm dicken Mindest-Fassadendämmung und einem höherwertigen Wärmeschutz von 14 cm beträgt etwa 20 €/m2 und zwischen 6 cm und 24 cm rund 45 €/m2. Im Prinzip steht diese Differenz zur Verfügung, um ersatzweise eine hochwertige Haustechnik zu installieren, die ebenfalls den Primärenergiebedarf des Hauses auf das vorgeschrieben Limit nach Energieeinsparverordnung begrenzt. Mit dem weiteren Vorteil, dass bei gekippten Fenstern der bessere Wirkungsgrad der Technik nicht zum Fenster hinaus weht.

Auch die KfW befürwortet für ihr Förderprogramm Energieeffizienzhäuser die Kraftwärmekopplung als Alternative zu außerordentlichen Dämmmaßnahmen der Hausfassade. Im Allgemeinen ist die Rede von drei bis acht Prozent höhere Baukosten für das Effizienzhaus-70. Dieser Typ muss sich mit 70 % des Primärenergiebedarfs gegenüber dem Standard nach Energieeinsparverordnung begnügen. Die Spanne von drei bis acht Prozent streut so beachtlich wegen der unterschiedlichen Bauausführungen. Es ginge beispielsweise erheblich ins Geld, einen Flachbau mit ungünstigem A/V-Verhältnis und großen Fensteranteilen KfW-kreditwürdig zu umhüllen. Im Internet sprechen die Foren von bis 40.000 Euro für den Bungalow-Typ. Noch schlechtere Karten kostenmäßig haben Aufschläge auf die vorgeschriebene Isolierung bei Nahwärme versorgten Einfamilienhäusern. In solchen Komplexen kommt eine Energie sparende Heizungszentrale sämtlichen angebundenen Hauseinheiten zugute, während der gesteigerte Wärmeschutz an jedem einzelnen Gebäude vorzunehmen wäre. Die KWK-Verrechnung sieht so aus, dass in der Energiebilanz für das Objekt nach einer bestimmten Mathematik der produzierte Strom vom Primärenergiebedarf abgezogen werden darf.

In Damme handelt es sich um eine Wohnanlage mit einem Einfamilien- und drei Doppelhäuser. Den für Neubauten pflichtigen Anteil an erneuerbaren Energien liefert eine mechanische Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung für die Wohnungen. Das hatte der Bauherr in der Planungsphase, unabhängig von der Beheizungsart, so gewollt. Die Heizzentrale mit unter anderem einem BHKW-Modul XRGI 6 von EC Power und einer Leistung von elektrisch zwischen 2,5 und 6 kW sowie thermisch zwischen 8 und 13,5 kW kam demgegenüber erst im zweiten Anlauf in den Heizungskeller. KfW-70-Standard sollte es für die Wohnanlage in jedem Fall sein. Als der Investor von den Kosten für ein angedachtes BHKW von etwa 30.000 Euro inklusive Installation hörte, entschied er sich dagegen und für einen größeren Wärmeerzeuger. Ein Spitzenlastkessel hätte ja ohnehin dem gasmotorischen Energielieferanten zur Seite stehen müssen. Doch hatte der Investor die Rechnung ohne den jetzt notwendig höheren Wärmeschutz für KfW-70 gemacht. Den machte die Kessellösung erforderlich. Die Kalkulation ergab einen Mehraufwand von insgesamt ca. 45.000 Euro für die Gebäude in Summe. Also nahm der Investor Abstand von der Wende. Die eingesparten Ausgaben an der Isolierung der Fassade finanzierten die Kraftwärmekopplung und der dauerhaft günstigere Strompreis überwiegt die Einsparungen am Wärmebedarf.

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