Ein Gespenst geistert durch die Köpfe der ohnehin verunsicherten Verbraucher in Deutschland. Bei einigen Bürgern liest sich das angestrebte Gesetz zum Einbau neuer Heizungsanlagen so, als müssten auch bestehende Heizungsanlagen zwingend ersetzt werden, wenn diese nicht schon jetzt mindestens einen Anteil von 65 Prozent an regenerativen Energien einbeziehen. So krass ist der Ansatz aber dann doch nicht gemeint und soll auch nicht in dieser Form umgesetzt werden. Bestehende Heizungsanlagen können weiterhin unter den bekannten Vorgaben und Pflichten betrieben werden. Schwierig wird es im Zweifel, wenn keine Ersatzteile mehr zur Reparatur eines Kessels verfügbar sind. Dann kann man von einem Totalausfall ausgehen und muss den Tausch unter Berücksichtigung der 65 Prozent-Regel ins Auge fassen. Auch, wenn beispielsweise eine Leckage am Kesselkörper nicht mehr zu reparieren sein wird, ist ein Tausch unter Beachtung der neuen Grenzwerte eventuell angesagt. Eindrücke von diesem Konzept liefert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einem 13-seitigen Schreiben, das man unter xwww.bmwk.de/ herunterladen kann.