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Kennzeichnungspflicht für die Effizienz von Heizgeräten – Das Energielabel

Inhalt

Seit dem 26. September 2015 ist die Kennzeichnung von Heizgeräten mit dem Energielabel nach EU-Verordnung (EU) Nr. 811/2013 für alle Hersteller verpflichtend. Mit dem Energielabel werden Raumheizgeräte, Kombianlagen, Warmwassererzeuger und -speicher in die Effizienzklassen „A++“ (sehr gut) bis „G“ (sehr schlecht) eingeteilt. Berücksichtigt werden Heizgeräte mit einer Leistung bis zu 70 kW.

Das Label gilt für Gas- und Öl-Heizungen sowie strombetriebene Wärmepumpen. Warmwasserbereiter und elektrische Durchlauferhitzer sowie Heizungs-Warmwasser-Kombigeräte bis 500 Liter werden ebenfalls durch das Energielabel gekennzeichnet.

Was kennzeichnet das Energielabel

Bisher wird das Energielabel für die Kennzeichnung von elektrischen Haushaltsgeräten angewandt. Durch das Label kann die Effizienz von Heizgeräten des gleichen Typs beurteilt werden (benötigte Energie im Verhältnis zur erzeugten Wärmemenge). Werden mehrere Komponenten zur Wärmeerzeugung (Heizung und Warmwasserbereitung) von einem Hersteller bezogen, wird dies ab Werk durch ein kombiniertes Label gekennzeichnet. Die Effizienz kann bei Verwendung sparsamer Geräte im Verbund sogar ein „A+++“ erreichen.

Was berücksichtigt das Energielabel nicht

Ein geräteübergreifender Vergleich von Wärmeerzeugern ist nicht immer sinnvoll. Eine elektrische Wärmepumpe zum Beispiel sollte aufgrund des Labels nicht direkt mit einem Gas-Brennwertgerät verglichen werden. Hierfür sind tiefere Betrachtungen der Systeme sowie der Rahmenbedingungen des Heizsystems notwendig. Die Energieverluste bei der Stromerzeugung in Kraftwerken werden dabei nicht berücksichtigt. Auch die Investitions- und Betriebskosten einer Heizungsanlage bleiben bei der Kennzeichnung des Labels außen vor.

Ausblick

Für Heizgeräte im Bestand, die älter als 15 Jahre sind, hat die Bundesregierung eine Kennzeichnungspflicht ab dem 01. Januar 2016 beschlossen. Die Bewertung soll von Heizungsinstallateuren, Schornsteinfegern und Energieberatern durchgeführt werden. Somit werden auch Altgeräte mit einem Effizienzlabel versehen, die Einordnung wird aufgrund der Herstellerangaben vorgenommen.

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