Das Kalenderjahr 2013 ist für die Besitzer von Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen von großer Bedeutung – immerhin 15 Millionen Haushalte sind davon betroffen. Sie alle müssen bis zum Jahresende 2013 dem Schornsteinfeger gegenüber einen Nachweis erbringen, dass ihre Feuerstätte die Anforderungen der Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) erfüllt und insbesondere die Emissionswerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhält.
Die neue Verordnung schreibt erstmals vor, dass von Geräten, die vor Inkrafttreten bereits installiert waren, maximal 0,15 g/m3 Staub und 4 g/m3 CO emittiert werden dürfen.
Moderne Feuerstätten erfüllen auch die weitaus schärferen Anforderungen an Neuinstallationen nach Inkrafttreten der Verordnung ohne Probleme. Bei älteren Öfen aus den siebziger und achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts
sieht das jedoch oft anders aus. Hier muss in vielen Fällen mit einem Filter nachgerüstet oder gleich das ganze Gerät ausgetauscht werden. Sonst droht für Altgeräte, deren Typprüfung 1975 oder früher erfolgte, bereits Ende 2014
die Stilllegung.
Nachweise für verschiedene Typen lassen sich in einem Verbraucher-Portal auf www.ratgeber-ofen.de einsehen.