Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
Ist Duschen Arbeitszeit?

Sauber nach Hause

Zeiten zum Duschen oder Waschen kann nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesarbeitsgericht bezahlte Arbeitszeit sein. Etwa dann, wenn der Arbeitnehmer bei der Arbeit so schmutzig wird, dass es für ihn unzumutbar wäre, ungewaschen nach Hause zu gehen (Az.: 5 AZR 212/23).

WERBUNG

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ SBZM E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
+ Themenhefte
+ Exklusive Webinare von SBZ zum Vorzugspreis

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen

Tags