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Auf einspurigen Straßen sollten Autofahrer beim Herannahen der Rettungskräfte das Tempo drosseln, nach rechts an den Fahrbahnrand ausweichen und wenn nötig anhalten. Auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden – immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen! Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf allen anderen Fahrstreifen möglichst weit nach rechts. Seit dem 28. April 2020 gilt: Das unerlaubte Nutzen oder das Nichtbilden einer Rettungsgasse kann zwischen 200 und 320 Euro kosten. Es drohen ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. Dies berichten die Rechtsexperten von ARAG, als bedeutenden Versicherungskonzern.