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Die VdZ-Formulare zur Durchführung und Bestätigung des hydraulischen Abgleichs wurden im Zuge der erneuten Anpassung der BEG-Förderung aktualisiert. Zur Beantragung von Zuschüssen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist seit Januar 2023 ausschließlich das Verfahren B zulässig. Verfahren B ist das genauere Verfahren. Bei diesem Verfahren muss die raumweise Heizlast nach Normenreihe DIN EN\TS 12831 berechnet werden. Es stehen drei Nachweisformulare zur Verfügung: Formular Einzelmaßnahme, Formular KfW-Effizienzhaus und Formular Nichtwohngebäude.
Downloadmöglichkeit über QR-Code im Bild oder auf
www.vdzev.de/service/formulare-hydraulischer-abgleich/