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Formulare für hydraulischen Abgleich erneuert

Der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ entwickelte in Zusammenarbeit mit KfW und BAFA neue Formulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs. Zusätzlich zum gewohnten Formular „Einzelmaßnahme“ für den hydraulischen Abgleich steht nun ebenfalls ein Formular für den Neubau eines KfW-Effizienzhauses, bzw. Sanierung zu einem Effizienzhaus, zur Verfügung.

In den neuen Bestätigungsformularen werden bauliche und planerische Eckpunkte der Heizungsanlage festgehalten und vorliegende Berechnungsergebnisse des hydraulischen Abgleichs sowie die Einstellungen an der Heizungsanlage abgefragt. Die nachzuweisenden Leistungen wurden überarbeitet. Zudem wird auf die Besonderheiten des hydraulischen Abgleichs bei Fußboden- und Einrohrheizungen eingegangen.

Zur Berechnung des hydraulischen Abgleichs bei einer Einzelmaßnahme sind zwei Verfahren zulässig. Das sogenannte Verfahren A ist ein Näherungsverfahren, bei dem die relevanten Werte überschlägig ermittelt werden. Dieses Vorgehen ist zum 31.12.2016 befristet. Danach wird bei einer Einzelmaßnahme nur noch eine Softwareberechnung, das Verfahren B, anerkannt. Bei der Bestätigung für ein KfW-Effizienzhaus ist Verfahren B schon heute Voraussetzung.

Die überarbeiteten VdZ-Formulare stehen ab sofort hier zum Download bereit, oder unter:

www.vdzev.de

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