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Förderung der Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung eingestellt

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Seit dem 1. April 2009 läuft das Sonder-Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ der Bundesregierung. Ein wesentlicher Förderbereich war dabei u.a. die „Optimierung der Wärmeverteilung“. Diese Sonderförderung im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ schaffte interessante Investitionsanreize für Sanierungswillige. Jetzt werden wesentliche Teile des Programms eingestellt.

Bereits im Februar 2010 nahm die KfW Änderungen an dieser Sonderförderung vor. Jetzt sieht sich die KfW gezwungen, aufgrund der „unerwartet hohen und auch im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich gestiegenen Nachfrage“, Änderungen in den Programmen „Energieeffizient Sanieren“ vorzunehmen, „um diese Förderangebote mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln weiterhin anbieten zu können“, so die KfW in ihrer Mitteilung vom 13.08.2010.

Eingestellt werden ab dem 01.09.2010 die folgenden Programme:

Die Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante der Programme 152 und 430 "Energieeffizient Sanieren". Anträge können noch bis einschließlich zum 31.08.2010 bei der KfW gestellt werden.

Darüber hinaus stellt die KfW Teile der Sonderförderung im Programm  431 "Energieeffizient Sanieren" ein. Betroffen davon ist die Förderung für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen. Für die Antragstellung in der Sonderförderung gelten die veröffentlichten Regelungen zur Antragstellung, d. h. Anträge können noch bis einschließlich zum 30.11.2010 bei der KfW für die Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde.

Unverändert bestehen bleiben die folgenden  Förderangebote:

KfW-Effizienzhäuser werden in den Programmen 152 und 430 weiterhin gefördert.

Förderfähige Maßnahmen des bisherigen Programms "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen"  können im Programm "Wohnraum Modernisieren" (Programm-Nr. 141) zu den dort geltenden Programmbestimmungen beantragt werden.

Eine Maßnahme im Förderprogramm 141 ist die Erneuerung von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen. Beim Einbau der Heizung ist übrigens stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.

Die Förderung des Zuschusses für Baubegleitung wird ab dem 01.09.2010 eigenständig im Programm "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" (Programm-Nr. 431) fortgeführt.

Der BDH und VdZ beschäftigen sich bereits mit der neuen Situation und werden sicher versuchen, etwas mehr Konstanz in die Förderbedingungen zu bringen. Wie auch beim Thema MAP ist nur schwer zu verstehen, warum die politischen Vorgaben so kurzfristig geändert werden. Immerhin hat sich Deutschland verpflichtet, deutlich CO2 einzusparen.

Hier gibt es weitergehende Informationen zu den Förderprogrammen (151, 152, 430).

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