Der ein oder andere denkt jetzt vielleicht an eine typisch deutsche Flüssigkeit, dass Bier. Na, habe ich jemanden erwischt. Heute geht es mal nicht um das Bier allerdings um ein „Bierernst“ gemeintes Thema. Jede Trinkwasser-Entnahmearmatur ist so abzusichern, dass ein Rückfließen, Rückdrücken, oder Saugen von Nicht-Trinkwasser in das Leitungsnetz sicher verhindert wird. Dazu hat uns die Industrie mit Sicherungsarmaturen nach den in Normen, Arbeitsblättern, technischen Regeln geforderten Sicherungsklassen ausgestattet. Nun gilt es die richtige Sicherungsarmatur nach dem geforderten Absicherungsgrad auszuwählen.
Die DIN EN 1717 unterteilt alle Flüssigkeiten in fünf sogenannte Flüssigkeitskategorien anhand des Gefährdungspotenzials für den Menschen, das von diesem Wasser ausgehen könnte. Sie legt auch fest, welche Absicherung nötig ist, um das Trinkwasser zuverlässig zu schützen.
Die Broschüre „Trinkwasserschutz nach DIN EN 1717“ erklärt die Flüssigkeitskategorien anhand von praxisnahen Applikationsbeispielen und erläutert anschaulich, welche Sicherungsarmatur zur Absicherung zu verwenden ist. Flüssigkeiten der Kategorie 2 treten zum Beispiel bei Zapfanlagen oder Getränkeautomaten auf und erfordern mindestens den Einbau eines prüfbaren Rückflussverhinderers Typ EA. Bade- und Heizungswasser zählen zur Flüssigkeitskategorie 3 und werden durch einen direkt gesteuerten Rohrtrenner Typ GA oder einen Systemtrenner Typ CA abgesichert. In chemischen Anlagen benötigt man durchflussgeregelte Rohrtrenner Typ GB oder Systemtrenner Typ BA, um gegen Flüssigkeiten der Kategorie 4 abzusichern. Flüssigkeiten der Kategorie 5 bedingen einen freien Auslauf des Typs AA oder AB, beispielsweise in der Landwirtschaft, bei Biolaboren bei Feuerlöschanlagen, WC-Anlagen, also überall dort wo krankmachende Baktereien, Viren oder krebseregende Stoffe vorkommen.
So, nun habt ihr den Durchblick und die typisch deutsche Flüssigkeit aus der Kategorie „Hopfen und Malz“ darf euch nun zum Feierabend schmecken.