Eine Broschüre der Verbraucherzentrale rät allen Wärmepumpenkunden dazu sich von seinem Installateur eine Jahresarbeitszahl garantieren zu lassen.
Zitat: "Sehr hilfreich kann es sein, wenn man mit dem Installateur oder Generalunternehmer eine schriftliche Vereinbarung über eine Mindestjahresarbeitszahl und die Randbedingungen, unter denen diese gelten soll, getroffen hat. Hierzu bieten die Verbraucherzentralen eine Mustervereinbarung an, die von den Energieberatern in der persönlichen Beratung zur Verfügung gestellt wird".
Nun erst ein mal nicht weiter schlimm, doch hier steckt mehr dahinter, denn wenn der Installateur nicht nachweisen kann, dass sein Kunde die entstandenen Mehrkosten verursacht hat, muss er für den Mehraufwand aufkommen. Das kann dann doch schon mal ins Auge gehen. Um im Vorfeld die Jahresarbeitszahl und die Betriebskosten realistisch prognostizieren zu können, müssen die Nutzungsrandbedingungen exakt festgelegt werden.
Und genau hier liegt dann auch das Problem, denn:
- eine höhere Wohnraumtemperatur als wie geplant ergibt einen schlechtere JAZ.
- einen nachträgliche verlegter Teppichboden dämmt den Wärmefluss, dadurch bedingt steigt die Vorlauftemperatur.
- eine höhere Warmwassertemperatur ermöglicht einen höheren Komfort des Nutzers, senkt aber beachtlich die JAZ.
- die Wärmequelle selbst ist unter dimensioniert, oder bei einer Sondenbohrung schlecht verfüllt.
- es wird häufiger eine Legionellenprophylaxe mit dem E-Heizstab durchführt.
- oder einfach nur Dauergelüftet, denn das Installationsunternehmen zahlt doch.
- länger als wie geplant den Estrich trocken heizt.
Hier zum Download, die VZE-Broschüre:
VZE_WP_Kampagne_Broschuere_1