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Fairer Wettbewerb sieht anders aus

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Denn Gesellschaftszusammenschlüsse von Schornsteinfegern, die sich in ihrem Geschäftsmodell klar gegen da SHK-Handwerk richten ist doch genau das was wir befürchtet hatten.
Doch das Treiben der Schornis hat das Interesse des Bundeskartellamtes geweckt. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wurden Ermittlungen eingeleitet, die die kartellrechtliche Rechtmäßigkeit der SchornGes GmbH überprüft.
Das Bundeskartellamt hat in Gesprächen mit dem ZVSHK bereits deutlich anklingen lassen, dass das angedachte Geschäftsmodell zweifelhaft sei. Auch der Datenschutz lasse Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Geschäftsmodells zu, da der Bezirksschornsteinfeger alle hoheitlich erhobenen Daten nicht an Dritte weitergeben dürfe.


Prominentestes Beispiel ist die von verschiedenen Landesinnungen des Schornsteinfegerhandwerks gegründete SchornGes GmbH. Der angegebene Gesellschaftszweck ist die Stärkung der teilnehmenden Schornsteinfeger für den wachsenden Wettbewerb im Markt. Mit einem entsprechenden Dienstleistungsangebot will die SchornGes außerhalb des angestammten und zukünftig liberalisierten Aufgabenbereichs der Schornsteinfeger die Wettbewerbs-Chancen in den Marktsegmenten erhöhen, die an die hoheitlichen Aufgabenbereiche angrenzen. Das zielt auf Handel und Auftragsbearbeitung in den Bereichen Kaminöfen, Schornsteinsysteme, Heizkessel, Speicher und Solarthermie. Der Bezirksschornsteinfeger soll für die SchornGes GmbH Auftragsakquise betreiben und erhält eine Provision. Die Auftragsbearbeitung erfolgt unter Einschaltung von SHK-Subunternehmern über die SchornGes GmbH.

Zurzeit häufen sich die Beschwerden von SHK-Mitgliedsbetrieben über Wettbewerbsverstöße durch Bezirksschornsteinfeger. Die Landesverbände der SHK-Organisation haben deshalb Beschwerdestellen eingerichtet, bei denen sich Mitgliedsbetriebe melden können, wenn sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Tätigkeiten eines Schornsteinfegers haben. Erste Unterlassungserklärungen von abgemahnten Bezirksschornsteinfegern liegen laut Verband bereits vor. Vielfach können Missverständnisse im gegenseitigen Dialog und ohne die rechtliche Keule einer Abmahnung gelöst werden, so die bisherige Erfahrung.

Information ist alles, des wegen gibt es auch hier zum absaugen das Schornsteinfegergesetz: Schornsteinfeger-Gesetz

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