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ErP-Richtlinie bei einem Pumpentausch beachten

Die EU-Verordnung zur Energieeffizienz von Elektromotoren, die am 16. Juni 2011 in Kraft getreten ist macht stufenweise Schluss mit alten Pumpen. Schon jetzt ist davon ein Großteil der Trockenläuferpumpen bei Neuinstallation oder Austausch betroffen. Die Elektromotoren der von den Herstellern neu in Verkehr gebrachte Aggregate müssen die Effizienzklasse IE2 erfüllen.

Eine zweite EU-Verordnung, die ab dem 1. Januar 2013 die Energieeffizienz von Umwälzpumpen in Nassläuferbauweise reguliert macht dann auch Schluss mit der Mehrzahl der alten Schätzchen im Heizungskeller.

Zunächst einmal, sind alle Nassläuferpumpen ab dem 01.01.2013 davon betroffen die als Rohreinbaupumpen installiert sind.  Pumpen die im Wärmeerzeuger fest eingebaut sind haben bis zum 01.08.2015 Schonfrist. Nun kann man allerdings die eingebaute Heizungspumpe in einem Wärmeerzeuger nicht einfach gegen eine HE-Pumpe tauschen, sonst erlischt die Betriebszulassung des Wärmeerzeugers. Hier ist weiterhin der Austausch gegen eine "normale" Pumpe statthaft.  Wenn schon heute eine Heizungspumpe zum Tausch ansteht dann sollte man zur HE-Pumpe greifen. Gegenüber einer ungeregelten einstufigen Pumpe kann die Einsparung bis zu 300.-€ pro /a betragen.

Zum Download: Austausch Fahrplan nach ErP-Richtlinie! Eine Information von: Wilo SE

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