Eine Geräuschminderungsfunktion auch „Silent-Mode“ genannt sorgt dafür, dass eine außen aufgestellte Luft/Wasser Wärmepumpe zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr die Kompressordrehzahl soweit reduziert, dass eine Lärmbelästigung des Nachbarn ausgeschlossen werden kann. Hierbei gelten unterschiedliche Grenzwerte für den max. Schallpegel. In der TA-Lärm (Technische Anleitung-Lärm) welche auch ein Bestandteil der BImSch.V (Bundes Immission Schutz Verordnung) ist, werden entsprechende Grenzwerte aufgeführt.
Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel (A) betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden:
a) in Industriegebieten: 70 dB(A)
b) in Gewerbegebieten: Tags 65 dB(A) Nachts 50 dB(A)
c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten: Tags 60 dB(A) Nachts 45 dB(A)
d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten: Tags 55 dB(A) Nachts 40 dB(A)
e) in reinen Wohngebieten: Tags 50 dB(A) Nachts 35 dB(A)
f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten: Tags 45 dB(A) Nachts 35 dB(A
Tag = 06:00 – 22:00 Uhr / Nacht = 22:00 – 06:00 Uhr
Der Messort für die Beurteilung des Schallwertes ist immer 0,5 Meter vor dem Fenster des „schutzbedürftigen“ Raums. In der Regel und Rechtsprechung ist das Schlafzimmer / Kinderzimmer ein schutzbedürftiger Raum.
Eine andere Möglichkeit ist, die Wärmepumpe in größerer Entfernung zum Nachbarn aufzustellen. Denn mit der Entfernung wird die Wahrnehmung des Geräusches geringer. Dabei sollte man allerdings für die Berechnung des Abstands nicht auf die Faustformel:
Entfernung in m = Pi x Daumen x Fensterkreuz
zurückgreifen. Das geht definitiv schief! Hersteller bieten dazu Berechnungstools an mit deren Hilfe man komfortable Berechnungen anstellen kann. So lässt sich der Abstand exakt und sicher bestimmen.