Mit der EnEV 2014 werden Effizienzklassen von A+ bis H in den bestehenden Energieausweis eingefügt (Bericht von TGA Fachplaner). Die Berechnung der Effizienzklassen ist allerdings nicht einheitlich geregelt und könne insofern Wohnungssuchenden bisher nur zur groben Orientierung dienen, kritisiert die VdZ– Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik.
VdZ-Geschäftsführer Dr. Michael Herma: „Die neue EnEV stärkt die Bedeutung von Energieausweisen, was ein wichtiger Schritt in der Energiewende im Gebäudebereich ist. Bisher fehlt es den Effizienzklassen allerdings noch an Belastbarkeit. Die Einführung von Effizienzklassen sollte mit einer Reform der Berechnungsmethodik einhergehen. Nur so sind einheitliche und nachvollziehbare Klassifizierungen möglich.“
Nach dem Inkrafttreten der Neuregelung, voraussichtlich im Frühsommer 2014, muss eine solche Effizienzklasse in jeden neu ausgestellten Energieausweis für Wohngebäude eingefügt werden. Außerdem besteht eine Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen sowie zur Vorlage des Energieausweises bei Käufern oder neuen Mietern.